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Abwasser

FT 05.02.2004 
Mehr Gerechtigkeit in Kanalisation 
Die Stadt Haßfurt führt das Gebührensplitting beim Abwasser ein 
von Jochen Bopp
HASSFURT. In Haßfurt flattert in den nächsten Tagen allen Haus- und Grundstückseigentümern ein Fragebogen ins Haus, der ausgefüllt wieder ins Rathaus zurück gegeben werden muss. Es geht um die Ermittlung überbauter oder befestigter Flächen, die an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind. Das sind Vorarbeiten der Verwaltung zur Einführung des Abwasser-Gebührensplittings – getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser – zum 1. Januar 2005.
Die Stadt Haßfurt erhebt bisher die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab, wie in den meisten Gemeinden üblich, also vereinfacht ausgedrückt: Frischwasserverbrauch = Abwasserfracht. Das bedeutet, dass alle Kosten der Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers, alles, was in die Kanäle läuft, auf der Grundlage des Trinkwasserbezugs aus den Leitungen in Rechnung gestellt wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein getrennter Gebührenmaßstab (Splitting) anzuwenden, wenn – wie in Haßfurt der Fall – die Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers zwölf Prozent der Gesamtkosten für die Entwässerung überschreiten.
Die Gebührenumstellung erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand im Bauamt und geht nicht ohne Mithilfe der Bevölkerung. Zudem setzte die Stadt zur Unterstützung des Bauamtes zur Erfassung der Daten und zu ihrer Berechnung ein Ingenieurbüro ein.
Gegenüber den bisherigen Gebühren, die ja auch kostenneutral abgerechnet werden müssen, dürfte sich für den größten Teil der Haus- und Grundstücksbesitzer nicht viel ändern. Davon ist auch Bürgermeister Rudi Eck überzeugt. Ingenieur Klaus-Peter Gaul geht sogar davon aus, dass der „größte Teil Vorteile“ habe oder „zumindest keine Nachteile“ erleide. Immerhin sind die Kosten für Kanal und Kläranlage jetzt schon genau ermittelt.
Neu umgelegt
Genau dieser Betrag (abzüglich der öffentlichen Flächen, die buchhalterisch im Haushalt der Stadt verrechnet werden) wird nicht größer, sondern nur neu und gerechter umgelegt. In einem Pressegespräch am Mittwoch im Rathaus wurden die wichtigsten Faktoren zu der Gebührenumstellung erläutert:
Die Schmutzwassergebühr wird auch künftig nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Als Maßstab für das Niederschlagswasser aber dienen die bebauten und befestigten Flächen, von denen das Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Dabei wird unter Zugrundelegung eines „Abflussfaktors“ berücksichtigt, dass je nach Art der Oberflächenbefestigung das Wasser mehr oder weniger mengenreduziert in die Kanalisation fließt. Das heißt, bei einem Standarddach mit der Hausgrundfläche von 120 Quadratmetern ist der Abflussfaktor 1,0 und folglich die gesamte Fläche gebührenrelevant. Bei einem Grasdach über gleicher Grundfläche ist der Abflussfaktor nur 0,3, so dass nur eine Fläche von 36 Quadratmeter herangezogen wird.
Wichtig ist, dass nur die befestigten Flächen in die Gebührenberechnung einfließen, die einen direkten Anschluss an einen Kanal haben oder indirekt (über Straßen oder Geländeneigungen) zu einem solchen führen.
Befestigte Wege, Grundstückszufahrten oder Hofflächen, deren Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert, bleiben unberücksichtigt. Bei Gebäuden ist lediglich der Grundriss relevant, nicht aber die Dachneigung oder Dachüberstände.
Bei Zisternen, die das Niederschlagswasser zum Verbrauch (Toiletten, Waschmaschinen, Gartenbewässerung) sammeln, gibt es einen Bonus. Ab einer Speicherkapazität von mindestens vier Kubikmetern werden je Kubikmeter acht Quadratmeter versiegelte Fläche gut geschrieben. Regentonnen bleiben unberücksichtigt. Bei der Einleitung von Oberflächenwasser in einen Bach entfällt die Gebührenpflicht ganz.
Grundsätzlich sollte man sich als Bürger von Haßfurt jedoch „nicht verrückt machen lassen“, meinte Stadtbaumeister Wolfgang Braun. Hat beispielsweise jemand eine Garage, von der das Regenwasser über die Dachrinne und ein Fallrohr auf den Garagenvorplatz, von da auf die Straße und in den Kanal fließt, sollte er nicht meinen, unbedingt etwas ändern zu müssen. Zwar kann er das Fallrohr kappen und das Garagendachwasser in den eigenen Garten (Regentonne) ableiten. Doch das wäre auch nicht glücklich, wenn bei längeren Regengüssen dann der Garten unter Wasser steht oder es zum Ärger mit dem Nachbarn kommt, weil das Wasser auf dessen Grundstück läuft. 30 bis 40 Quadratmeter Garagendach würden etwa einen Cent ausmachen, meinte Braun.
Verschiebungen
Verschiebungen kann es jedoch bei großen versiegelten Flächen mit Kanalanschluss geben, beispielsweise bei Gewerbebetrieben. Hier bietet die Stadt Beratung an, ob solche Betriebe eventuell in den kommenden Jahren Veränderungen vornehmen sollten. Für interessierte Bürger wird außerdem am Donnerstag, 12. Februar, in der Stadthalle (19 Uhr) eine Informationsveranstaltung abgehalten. Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Bauamtes (Telefon 688-130 bis -136), und Details können im Internet unter www.hassfurt.de und den Links „Stadt und Rathaus“ und „Bauen und Umwelt“ von Interessierten abgefragt werden.

NP 24.01.2004
GEMEINDERAT UNTERMERZBACH 
Geld sparen durch Entsiegeln
UNTERMERZBACH
- In der Gemeindeverwaltung Untermerzbach rauchen derzeit die Köpfe: Die Umsetzung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Hinblick auf das Abwasser-Gebührensplitting beschert kräftig Arbeit. Der Gemeinderat hat deshalb am Donnerstagabend in seiner Sitzung Satzungsregelungen diskutiert.
Wie bereits mehrfach berichtet, muss die Gemeinde aufgrund des höchstrichterlichen Urteils zum Abwasser-Gebührensplitting ihre Abwassersatzung neu festsetzen. Darin muss schließlich eine Unterscheidung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser durch Gebührenfestsetzungen getroffen werden.
Was für einen Arbeits- und Planungsaufwand das für die Verwaltung und das mit der Umsetzung beauftragte Planungsbüro Grünewald und Koch bedeutet, lässt sich vermutlich erst dann abschätzen, wenn die Neuregelung abgeschlossen ist. Und das kann durchaus ein paar Jahre dauern. Denn: Bislang gibt es in Deutschland nur wenige Städte und Gemeinden, die mit einem entsprechenden Gebührensplitting Erfahrung haben.
Behutsam vorgehen
Bei der Ausarbeitung der neuen Abwassersatzung will der Gemeinderat deshalb behutsam vorgehen und mögliche juristische Fallstricke schon von vornherein ausschließen. Sonst könnte am Ende dabei herauskommen, dass Bürger gewisse Spitzfindigkeiten entdecken und vor das Verwaltungsgericht ziehen. Eine Klageflut und langwierige juristische Auseinandersetzungen wären die Folge. Und dabei geht es unter dem Strich tatsächlich zum größten Teil um Cent-Beträge.
Derzeit, so informierte Verwaltungsleiter Edgar Maier, wird in der Gemeinde ein so genanntes Anlagenverzeichnis erstellt, anhand dessen der Ist-Zustand aufgenommen wird. Diese Maßnahme sei fast fertig. Das Planungsbüro Grünewald und Koch hat inzwischen einen Satzungsentwurf ausgearbeitet und am Donnerstag dem Gemeinderat zu einer ersten Diskussion vorgestellt.
Untermerzbach nimmt eine Vorreiterrolle ein
Im Wesentlichen geht es dabei um so genannte Abrechnungsfaktoren, die mit der Anzahl der Quadratmeter der entsprechenden versiegelten oder unversiegelten Grundstücksflächen multipliziert werden. Am Ende steht als Ergebnis dann der Betrag, der als Niederschlagsgebühr den Bürgern in Rechnung gestellt wird. In Bayern nimmt die Gemeinde Untermerzbach mit dem Abwassergebührensplitting quasi eine Vorreiterrolle ein. Bürgermeister Walter Eichhorn formulierte in der Sitzung deshalb nicht zu Unrecht: „Ganz Bayern schaut derzeit nach Untermerzbach.“
Möglichst wenig Flächen versiegeln
Sinn des Gebührensplittings ist es unter anderem, bei den Bürgern das Bewusstsein dafür zu schaffen, möglichst wenig Grundstücksfläche zu versiegeln und somit wenig Niederschlagswasser in die Kanalisation einzuleiten. Auf den Punkt gebracht: Wer viel unversiegelte Flächen besitzt, spart Geld.
In der Satzung sollen folgende Abrechnungsfaktoren gelten: Für befestigte Bodenflächen (zum Beispiel Asphalt, Beton, Verbundpflaster, Pflaster mit Fugendichtung) der Faktor 1,0, für wasserteildurchlässige Befestigungen (wassergebundene Sand-, Kies- und Splittbeläge, sandverfugte Platten und Pflaster, Rasenfugenpflaster) der Faktor 0,5 und für wasserdurchlässige Befestigungen (Sand, Kies, Splitt, Drainpflaster, Öko-Pflaster, Rasengittersteine) der Faktor 0,0. Dachflächen ohne Begrünung sollen mit dem Faktor 1,0 und Dachflächen mit dem Faktor 0,2 berechnet werden.
Fragebogen beantworten
Die Ermittlung der Dachflächen und der sonstigen befestigten Flächen sollen durch die Grundstücksbesitzer selbst erfolgen. Dazu muss der Bürger einen von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen, wobei die notwendigen Maße für die Berechnung der Flächen einzutragen und Angaben zu vorhandenen Regenwasserversickerungs- und Regenwassernutzungsanlagen zu machen sind. Die Gemeinde behält sich eine Überprüfung der Angaben vor.
In der Gemeinderatssitzung entbrannte eine Diskussion über die Höhe der einzelnen Abrechnungsfaktoren. Gemeinderat Heinrich Döhler plädierte dafür, jeweils an der unteren Grenze zu bleiben, um die Bürger nicht vor den Kopf zu stoßen. Und auch Helmut Dietz forderte den Weg des geringsten Widerstandes. Nach rund einer Stunde Diskussion einigte sich der Gemeinderat schließlich auf die vom Planungsbüro empfohlenen Abrechnungsfaktoren.
Regelungen in Satzung sind eindeutig
Barbara und Erhard Büchner aus Untermerzbach hatten den Antrag auf Änderung der gemeindlichen Wasserabgabesatzung gestellt. Hintergrund ihres Antrags waren ihrer Meinung nach Unklarheiten darüber, wie weit die Gemeinde für die Zurverfügungstellung der Wasserleitung verpflichtet ist und was dabei als tatsächliche Grundstücksgrenze anzusehen ist. Der Gemeinderat sah allerdings keinen Handlungsbedarf. In der Satzung, so Bürgermeister Walter Eichhorn, sei eindeutig geregelt, dass die Gemeinde die Versorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze legt. Darüber hinaus gehende Festsetzungen seien unnötig.

FT 24.01.2004
Grüne Dächer sparen Geld 
Gemeinderat Untermerzbach bastelt an neuer Wassersatzung 

Untermerzbach. Beim Oberflächenwassergebührensplitting ist der Gemeinderat einen kleinen Schritt voran gekommen. Nach eingehender Diskussion am Donnerstagabend wurden Abflussfaktoren für verschiedene Oberflächen festgelegt, die in den noch zu fertigenden Erhebungsbogen einfließen sollen.
Im rechtsfreien Raum schwebt auch das beauftragte Büro Grünewald & Koch. Lediglich eine Detailfrage wurde durch einen Verwaltungsgerichtshof geklärt. Eine Mammutaufgabe steht dem Büro bevor.
Über das Anlagenverzeichnis werden die digitale Flurkarte und das Liegenschaftsbuch gelegt. Diese Werte fließen in den Erhebungsbogen ein, den jeder Gebührenschuldner ausfüllen muss. Diese Arbeit ist vom Umfang her vergleichbar mit dem Ausfüllen einer Steuererklärung.
Nicht allein gelassen wird der Bürger. Basisinformationen werden im Gemeindeboten veröffentlicht. Bei Zweifelsfragen steht das Büro zur Klärung zur Verfügung.
Angepasst werden muss die Software der Gemeinde. Nach der Flächenermittlung folgen die Gebührenkalkulation und die Verabschiedung der Satzung.
Auskunftsunwillige Bürger werden nach Art des Finanzamts geschätzt. „Das ist kein Spaziergang“, orakelte Bürgermeister Walter Eichhorn. Pensionist Grünewald zäumte das leidige Thema von der juristischen Seite auf. Bei zahlreichen Gemeinden, die in diesem Thema schon weiter sind, hatte er sich kundig gemacht und ist überzeugt, durch Vereinfachung und Beschränkung auf wenige Werte Verwaltungspraktikabilität zu erreichen. Groß seien die Bandbreiten der befragten Gemeinden und jeweilige Untergrenzen empfehlenswert.
Robert Bohla bat, bei der Beratung zur Entsiegelung von Flächen die Bürger nicht in die falsche Richtung zu leiten. Helmut Dietz regte an, den Bürger nicht vor den Kopf zu stoßen. Verfolgt werden solle der Weg des geringsten Widerstands. Grünewald relativierte, dass sich immer eine Schwachstelle in der Argumentation finden ließe.
Wie Zisternen berechnen
Kontrovers war die Diskussion über die Zisternennutzung. Vermisst wurde eine Unterscheidung zwischen reinen Gartengießern und Regenwassernutzern für Waschmaschine und Toilette. Dies sah jedoch der Gemeinderat durch Wasseruhren in der Nähe der Verbraucher im Haus als ausreichend geregelt an.
Entscheidend ist jedoch die Größe der Zisterne im Verhältnis zur ableitenden Fläche. Je 50 Quadratmeter erfordern einen Kubikmeter Zisternenaufnahmekapazität.
Festgelegt wurde, dass wasserundurchlässige Flächen wie Asphalt, Verbundsteinpflaster, Plattenbeläge, Pflaster mit Fugendichtung und Beton mit dem Faktor 1 belegt werden. Wasserteildurchlässige Flächen wie Sand, Kies, Splitt, sandverfugte Platten und Pflaster sowie Rasenfugenpflaster erhalten den Abflussbeiwert 0,5. Ökopflaster und Rasengittersteine werden in die Berechnung nicht einbezogen.
Dachflächen ohne Begrünung gehen in die Berechnungen mit dem Faktor 1 ein, begrünte Dächer mit 0,2. Dies könne laut Ulrich Schulze einen Anreiz bieten.
Einmütig wurde vom Gemeinderat festgestellt, dass Verwaltungsaufwand und Gebührenrelevanz in einem ungünstigen Verhältnis stehen. Dennoch müsse den Vorgaben der Rechtssprechung nachgekommen werden.
Die gemeindliche Wasserabgabesatzung nahmen Barbara und Erhard Büchner aufs Korn. Aus ehemals wirtschaftlichen Gründen zweigt ihre Trinkwasserversorgung vom Nachbargrundstück ab. Der Gemeinderat sah keinen Handlungsbedarf zur Satzungsänderung, da der Nachbar eventuelle Eingriffe auf seinem Grundstück dulden müsse.

15.09.2003 ABWASSER-GEBÃœHREN-SPLITTING 

Gericht weist Beschwerde der Gemeinde Untermerzbach kostenpflichtig zurück

UNTERMERZBACH/LEIPZIG - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Gemeinde Untermerzbach wegen Nichtzulassung der Revision im jüngst von ihr verlorenen so genannten «Abwasser-Gebühren-Splitting-Urteil» des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kostenpflichtig zurück gewiesen.

Wie berichtet hatte der 23. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach den beiden Untermerzbacher Bürgern, dem ehemaligen Kreis- und Gemeinderat Ekkehart Koser aus Gereuth und Gemeinderat Ulrich Schulze aus Memmelsdorf, Recht gegeben bei ihrer Klage gegen die ihrer Meinung nach «veralteten und unökologischen» Abbwassergebühren-Satzungen der Gemeinde Untermerzbach. Mit dieser Satzung rechnet die fränkische Land-Gemeinde, wie noch die meisten im Lande, ihre Abwasserkosten nach dem üblichen und bequemen Modell um, dass wer viel Trinkwasser verbraucht, auch genauso viel Abwasser zu bezahlen hat – ohne Berücksichtigung der Menge seines eingeleiteten Niederschlagswassers.

Die Gemeinde hatte nunmehr vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht erfolglos versucht, als Revisionszulassungsgrund einen Verfahrensmangel im zweitinstanzlichen Verfahren vorzubringen. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch erkannte in seiner Sitzung am 18. August, dass der Ansbacher Verwaltungsgerichtshof die von Koser und Schulze mit Hilfe der Interessengemeinschaft Kommunale Trinkwasserversorgung (IKT) vorgelegte so genannte «gesplittete Neukalkulation» der Untermerzbacher Abwassergebühren korrekt gewürdigt und somit zur rechtmäßig faktischen und sachlichen Grundlage seiner Entscheidung gegen die Gemeindeverwaltung gemacht hatte.

Damit sind laut IKT-Vorstandsmitglied Ekkehart Koser, «nun auch in Bayern endgültig die Pflöcke für die getrennte Abwassergebührenberechnung, aufgeteilt nach Schmutzwasseraufkommen und Niederschlags- bzw. Regenwassereinleitung eingerammt». Auf dieses «Gebührensplittingverfahren» muss nunmehr auch die Gemeinde Untermerzbach umgehend umstellen. Auf den «kurzen Nenner gebracht», so Gemeinderat Ulrich Schulze, bedeute dies, dass in Zukunft derjenige einiges an Abwassergebühren spare, der ökologisch handle und sein Regen- oder Hofwasser selbst auf dem eigenen Grundstück versickern lasse oder in Gräben und Bäche ableite und damit das Grundwasser wieder anreichere und eben nicht, wie früher sogar von der Gemeinde ausdrücklich verlangt, in den gemeindlichen Mischwasser-Kanal mehr einleite und damit unnötigerweise kostenträchtig nach Kaltenbrunn ins Klärwerk leite.

So hatten die beiden Kläger in Modellrechnungen vor den Gerichten belegt, dass der minimalste Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Untermerzbach bei 27,96 Prozent (Investitionsaufwand), bzw. der maximalste sogar bei 39,82 Prozent (Ergebnisrechnung nach Abwassermengen) liege. In allen Fällen war damit auch nach gerichtlicher Ansicht die so genannte «Zwölf-Prozent-Erheblichkeits-Hürde des Bundesverwaltungsgerichts» erheblich überschritten. Offensichtlich zu krass war zum Beispiel das Missverhältnis in Untermerzbach zwischen dem im Jahre 2000 bezogenen Frischwasser in Höhe von nur 87214 Kubikmeter und dem aber im Klärwerk in Kaltenbrunn eingeleiteten Abwasseranfall von 285510 Kubikmeter.

Gemeinderat Ulrich Schulze verdeutlicht dies noch an den Pro-Kopf-Zahlen: So lieferte die Gemeinde Untermerzbach pro Kopf 153,36 Kubikmeter Mischwasser in die Verbandskläranlage, die beiden anderen, um einiges größeren Mitgliedsgemeinden Großheirath und Itzgrund jedoch nur 84,26 Kubikmeter pro Kopf. Allerdings waren auch die Zahlen innerhalb der zahlreichen Ortsteile Untermerzbachs bemerkenswert: So lieferte ein Einwohner aus den Ortsteilen Recheldorf, Hemmendorf und Gleusdorf nur noch 35,49 Kubikmeter Abwasser in den Itzgrund, da hier nämlich bereits ein Abwasser-Trennsystem besteht, ein Einwohner aus dem Kernort, den Ortsteilen Gereuth, Buch, Obermerzbach und Wüstenwelsberg dagegen lieferte in der selben Zeit 205,40 Kubikmeter, also fast das Sechsfache, an Ab- und Regenwasser im Klärwerk an, da hier noch eine veraltete Mischkanalentwässerung ohne Oberflächenwasserabschlag bestehe.

Das endgültige Urteil hat nunmehr auch nach IKT-Geschäftsführer Gunter Zepter aus Merkendorf bayernweiten Grundsatzcharakter. Erstmals sei hiermit bei einer Landgemeinde in Bayern oberstgerichtlich festgestellt worden, dass auch auf dem flachen Land in Bayern die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung weit über der Zwölf-Prozent-Erheblichkeits-Hürde des Bundesverwaltungsgerichts liege und damit seien sämtliche kommunalen Satzungen, die bisher nur nach dem Trinkwasserverbrauch das Abwasser abrechneten, zu kippen. Allerdings nur, wenn Bürger einer Kommune persönlich dagegen vorgingen.

Die IKT empfiehlt daher allen Bürgerinnen und Bürgern unter Bezugnahme auf die ergangenen Urteile, umgehend schriftlich Einspruch gegen ihre in Kürze zu erwartenden Abwasserbescheide einzulegen. Sie böte Interessenten und Betroffenen dazu gerne ihre Hilfe an. Nur dann würden sich die kleinen bayerischen Kommunalverwaltungen damit ernsthaft beschäftigen, ist sich Koser sicher. Inzwischen hätten bundesweit eine Vielzahl von Untersuchungen bewiesen, dass «keine einzige deutsche Kommune die Zwölf-Prozent-Geringfügigkeitsgrenze ernsthaft einhalten könne», denn der durchschnittliche Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung liege allgemein bei mindestens 29 Prozent, wie auch Dr.-Ing. Rolf Pecher, beratender Ingenieur für Siedlungswasserwirtschaft aus Erkrath, den Klägern bestätigt hatte.

Auch die häufig noch immer «wider besseren Wissen» von Bürgermeistern und Gemeindeverwaltungen vorgebrachten Bedenken, dass die Einführung einer «gesplitteten Abwassergebühr» mit einem enormen Aufwand verbunden sei, wird nunmehr von den Gerichten nicht akzeptiert. Im Gegenteil, so hatte nach Aussage der IKT «sogar der prinzipiell gemeindefreundliche Ansbacher Senat keinen unverhältnismäßigen Aufwand zur Einführung einer solchen Gebühr» gesehen.eko/ikt

NP 15.08.2003
EBERN ‑ In der vergangenen Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses wurde 1. Bürgermeister Robert Herrmann beauftragt, mit der Firma "Primagas" über die Aufstellung eines Flüssiggastanks für das neue Baugebiet "Haube IV" im Stadtteil Unterpreppach zu verhandeln, um den dortigen Häuslebauern die Möglichkeit des Anschlusses an diese Art der Gasversorgung zu geben.
In der Sitzung am Mittwoch konnten nun 2. Bürgermeister Jürgen Hennernann und Bauamtsleiter Helmut Pschirrer von einer "neuen Entwicklung" berichten. Die Gasversorgung Unterfranken erkläre sich bereit, vom Bundeswehrgelände aus zum Baugebiet "Haube II" eine Gasleitung zu legen. Dadurch bestünde langfristig gesehen auch die Möglichkeit, dass andere Teile von Unterpreppach einmal mit Erdgas versorgt werden könnten, "Damit ist das Thema Flüssiggas zunächst einmal erledigt, meinte Hennemann.
I
m weiteren Verlauf der Sitzung teilte Pschirrer mit, dass wieder einmal 1500 Kubikmeter Klärschlamm habe entwässert werden müssen. Die Kosten für das Pressen bezifferte er auf 18 675 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Das war notwendig, betonte 2. Bürgermeister Hennemann und meinte, dass das aufgrund der sich ständig verschärfende gesetzlichen Bestimmungen wohl zunehmend der Fall sei werde. Der Klärschlamm bereite immer mehr Probleme. ky

 

 

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