ND-Nr. 0306 gelöscht ! Rosablühende Akazie bei Bundorf Naturdenkmal Gemeinde: Bundorf
Gemarkung: Stöckach § 1 Schutzgegenstand (1) Die in
der Gemeinde Bundorf auf dem Grundstück FlNr 94 Gemarkung Stöckach, stehende Akazie wird als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. (2) Zur Sicherung des Naturdenkmals erstreckt sich der Schutz
auch auf die Umgebung des Baumes im Bereich der Kronentraufe. § 2 Schutzzweck Die rosablühende Akazie ist als
Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit und der Seltenheit eines solchen Baumes im öffentlichen Interesse liegt.
ND-Nr.0404 Erlbachröhricht flächenhaftes
Naturdenkmal Feuchtgebiet am Erlbach Gemeinde:
Burgpreppach
Ortsteil: Gemeinfeld Größe: ca. 3 ha Lage:
erstreckt sich 200 bis 400 m der Rangemühle bei Gemeinfeld § 2 Schutzzweck Das „Erlbachröhricht“ ist als
flächenhaftes Naturdenkmal zu schützen, da seine Erhaltung wegen seiner Eigenart und ökologischen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
ND-Nr.405 Wollgraswiese flächenhaftes Naturdenkmal
Gemeinde: Burgpreppach
Ortsteil: Fitzendorf
Größe: 1,89 ha Lage: südlich der B 303 und
ca. 1,2 km südwestlich Fitzendorf § 2 Schutzzweck Die Wollgraswiese ist als Naturdenkmal zu schützen, da seine Erhaltung wegen ihrer Eigenart, ihrer ökologischen und heimatkundlichen
Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
ND-Nr. 1008 Große Quelle flächenhaftes
Naturdenkmal Gemeinde: Stadt Hofheim
Ortsteil: Größe: 2620 qm Lage:
von Hofheim in Richtung Eichelsdorf, rechts des Sportplatzes
Erlenbusch Bezeichnung: Die große Quelle mit ca. 20 verschiedenen Bäumen und Sträuchern Info: Das Landratsamt
Haßberge hat mit Schreiben vom 16.10.1973 das im Naturdenkmalbuch des vormaligen Landkreises Hofheim unter der Nummer 52 aufgeführte o.a. Objekt in das neue Naturdenkmalbuch des Landkreises
Haßberge aufgenommen.
ND-Nr. 1010 Ostheimer Himmelsweiher flächenhaftes
Naturdenkmal Gemeinde: Hofheim
Ortsteil: Ostheim Größe: 1,5 ha Lage:
1 km südöstlich von Ostheim und ca. 500 m südwestlich des Basaltkegels Kennzeichnung der Umgebung, zugelassene
Nutzung: landwirtschaftliche Nutzfläche § 1 Schutzgegenstand Die nachstehend bezeichnete Fläche in der Flurlage
„Taubental“ in der Gemarkung Ostheim wird unter der Bezeichnung „Ostheimer Himmelsweiher“ .... als flächenhaftes Naturdenkmal unter Schutz gestellt....... § 2
Schutzzweck Der Ostheimer Himmelsweiher ist als flächenhaftes Naturdenkmal zu schützen, da seine Erhaltung wegen seiner Eigenart und seiner ökologischen Bedeutung im öffentlichen Interesse
liegt.
ND-Nr. 1011 Kellerlinden in
Lendershausen Naturdenkmal Gemeinde: Hofheim
Ortsteil: Lendershausen Größe: Lage:
westlich vom Dorf, links der Straße nach Humprechtshausen, ca. 20m von der Straße entfernt VO des Landkreises Hofheim vom 29.09.1971
Anfangsfeststellung Die 6 Linden sind weitgehend in
Ordnung. Verkehrsgefährdungen bestehen aufgrund des abgegrenzten Areals nicht. Pflegemaßnahmen sind nicht erforderlich. 13.11.1986 Die Bäume sind weitgehend in Ordnung.
Verkehrssicherungsmaßnahmen sind nach hiesiger Auffassung nicht erforderlich. 19.05.1996 Durch einen Gewittersturm ist an einer dreistämmigen Linde ein Hauptast abgebrochen (Alter ca. 135
Jahre) 21.05.1996 Der zweite Hauptast wurde gefällt (durch die Stadt Hofheim), da er keine Stabilität mehr hatte. Der dritte Hauptast kann verbleiben. 30.06.1997 Im Frühjahr 1997 wurde
eine Linde als Ersatz durch die Stadt gepflanzt. Baum-Nrn. von Ost nach West Nr.1: in 4-5 Jahre Kronenentlastungsschnitt um 30 % Nr.3: Stahlseilanker, um Stammriss zu sichern (in 6 m Höhe);
25 % Kronenentlastungsschnitt Nr.2,4,5,6 in Ordnung 11.11.1997 Baum 3 : Kronenentlastungsschnitt durchgeführt; 2 Schraubverbolzungen sowie Stahlseilanker eingebaut 16.10.1998 Etwas
Totholz vorhanden, von dem aber keine Gefährdung ausgeht; sonst in Ordnung
ND-Nr. 1013 Dicke Eiche
bei Reckertshausen Naturdenkmal Gemeinde: Hofheim
Gemarkung: Reckertshausen § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der Stadt Hofheim auf dem Grundstück FlNr 1478
Gemarkung Reckertshausen, befindliche „Dicke Eiche“ wird als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. (2) Zur Sicherung des Naturdenkmals erstreckt sich der Schutz auch auf die Umgebung des
Baumes im Bereich der Kronentraufe.... § 2 Schutzzweck Die „Dicke Eiche“ ist als Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit und der
Seltenheit eines solchen Baumes im öffentlichen Interesse liegt.....
ND-Nr. 1304 Geschwistereichen
Naturdenkmal Gemeinde: Königsberg
Ortsteil: Königsberg Größe: § 1
Schutzgegenstand (1) Die am Rande des Stadtwalds Königsberg in der Waldabteilung „Kuhloch“, ca. 400 m nordöstlich des Schafhofes (Erbrechtshausen) ..... befindlichen vier Eichen
(„Geschwistereichen“), werden als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. (2) Zur Sicherung des Naturdenkmals erstreckt sich der Schutz auch auf die Umgebung, d.h. den gesamten Bereich des 340
qm großen Grundstücks Fl. Nr. 2638 der Gemarkung Königsberg....... § 2 Schutzzweck Die vier Eichen („Geschwistereichen“) sind als Naturdenkmal zu schützen, da ihre Erhaltung wegen
ihrer hervorragenden Schönheit und der Seltenheit einer solchen Baumgruppe im öffentlichen Interesse liegt.
ND-Nr. 1602 Himmelsweiher
Naturdenkmal Gemeinde: Pfarrweisach
Ortsteil: Lichtenstein Größe:
Lage: 200 m östlich des Lichtensteiner
Friedhofs, 20m östlich des Wasserhochbehälters von Lichtenstein § 1 Schutzgegenstand Das auf dem Grundstück FlNr. 145 Gemarkung Lichtenstein, Gemeinde Pfarrweisach, befindliche
Gewässer (Himmelsweiher) wird als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. ...... § 2 Schutzzweck Der Himmelsweiher ist als Naturdenkmal zu schützen, da seine Erhaltung wegen seines
ökologischen Wertes als Feuchtbiotop im öffentlichen Interesse liegt.
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