LB-Nr.0101 Trockenrasen am Seeweg
geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Aidhausen
Gemarkung: Kerbfeld Größe ca. 4.000 qm Im Kernbereich handelt es sich um einen gut ausgebildeten Trockenrasen (Xerobrometum)
mit dem größten Vorkommen der Küchenschelle im nördlichen Landkreis Haßberge. Die Fläche wird randlich von großen Hecken begrenzt. Der Landschaftsbestandteil war durch größere
Holzablagerungen gefährdet. § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der Gemeinde Aidhausen auf dem Grundstück FlNr 3347, Gemarkung Kerbfeld, gelegene Teilfläche wird als Landschaftsbestandteil
geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 0,4 ha und erhält die Bezeichnung „Trockenrasen am Seeweg“..... § 2 Schutzzweck Zweck des
geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. das reiche Vorkommen der vollkommen geschützten Küchenschelle zu erhalten und langfristig zu sichern, 2. einen für den Bestand und die
Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften
untereinander zu sichern, 4. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Kerbfeld beizutragen.
LB 0301 Ehemaliger Steinbruch
bei Bundorf geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Bundorf
Gemarkung: Neuses Größe 5.600 qm Es handelt sich hier um einen ehemaligen Steinbruch, der seit ca. 20 Jahren der Sukzession
überlassen wurde. Es hat sich eine größere Wasserfläche mit Verlandungszonen (Rohrkolben) ausgebildet. Die umgebenden Steilböschungen sind ebenfalls der Sukzession überlassen. Die Fläche ist
als wichtiger Lebensraum für Amphibien und Libellen anzusehen. § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der Gemeinde Bundorf auf dem Grundstück FlNr ...., Gemarkung Neuses, gelegene Flächen wird als
Landschaftsbestandteil geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 0,56 ha und erhält die Bezeichnung „Ehemaliger Steinbruch“. § 2
Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt (Amphibien) notwendigen Lebensraum zu bewahren, 2.
zur ökologischen Bereicherung der weitgehend ausgeräumten Flur beizutragen, 3. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Neuses-Bundorf beizutragen.......
LB 0302 Höllgraben bei
Bundorf geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Bundorf
Gemarkung: Kimmelsbach Größe 64.000 qm ca. 1,5 km westlich von Kimmelsbach erstreckt sich, durch einen Forstweg in zwei Teile
geschnitten, ein kleines Wiesental mit Bachlauf und Erlenbuchwald. Der westlich des Weges gelegene Teil ist als Flachmoor anzusprechen, das nach Norden in einen ca. 30 Jahre alten Erlenwald (also ca.
aus den Jahren 1950 bis 1960) übergeht. Bei dem östlich des Weges gelegenen Teil des Landschaftsbestandteils handelt es sich um feuchte bis nasse, extensiv genutzte Wiesen. Der besondere
ökologische Wert des Tales ergibt sich aus den naturnah noch vorhandenen Biotoptypen (Flachmoor, Feuchtwiese, Erlenbruch, teilweise intakte Waldränder, Bachlauf) mit hoher Artenvielfalt. Der
Höllgraben ist ein sehr wichtiges Nahrungs-, Brut und Aufenthaltsbiotop für Pflanzen und Tiere.
Rote-Listen-Arten: - Dactylorhiza
maculata - Eriophorum angustifolium - Trollius europaeus ...
§ 1 Schutzgegenstand (1) Die in der Gemeinde Bundorf auf den Grundstücken FlNr 825, 826
und 827 sowie auf Teilflächen der Grundstücke FlNr 828 und 829, Gemarkung Kimmelsbach, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil
hat eine Größe von ca. 6,4 ha und erhält die Bezeichnung „Höllgraben“..... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. den für den Bestand und
die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 2. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften
untereinander zu sichern.......
LB 0303 Auwaldrest mit Nasswiesen bei
Bundorf geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Bundorf
Gemarkung: Kimmelsbach Größe 20.620 qm Der Landschaftsbestandteil ist gekennzeichnet durch ausgedehnte Nasswiesen (Calthion)
und einen kleinen Bruchwaldrest (Alnionglutinosae) mit einem randlich gelegenen kleinen Flachmoor. Es handelt sich um eines von zwei großen schutzwürdigen Feuchtgebieten in der Gemarkung
Kimmelsbach.
Avifauna
: Weidenmeise, Bekassine
Rote-Liste-Arten: Trollius
europaeus Dactylorhiza maculata Dactylorhiza majalis Epipactis palustris .... § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der Gemeinde Bundorf auf den Grundstücken FlNr ...., Gemarkung
Kimmelsbach, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 2,062 ha und erhält die Bezeichnung „Auwaldrest
mit Nasswiesen Kimmelsbach“..... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt
notwendigen Lebensraum, insbesondere die gegebenen Standortverhältnisse, zu erhalten, 2. die durch die Tier- und Pflanzenwelt bestehende natürliche Eigenart des Gebietes zu bewahren; 3. die
für den Naturhaushalt besonders wichtigen Feuchtflächen zu erhalten, 4. den landschaftlich reizvollen Aspekt des Wiesengrundstückes zu bewahren.
......
LB-Nr.0401 Steinbruch Eichelberg geschützter
Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Burgpreppach
Gemarkung: Burgpreppach Größe 32.000 qm Es handelt sich hier um einen ehemaligen Sandsteinbruch, der völlig isoliert im Wald
liegt und seit vielen Jahren der Sukzession überlassen wurde. Es haben sich viele interessante Lebensräume (Feldgrasfluren, Feuchtgebiete unterschiedlicher Ausprägung, Magerrasen)
entwickelt. Der Steinbruch ist mittlerweile Lebensraum für eine Reihe seltener Pflanzenarten (Sumpfbärlapp, Sonnentau, Sprossen der Bärlapp, Kleine Segge). Eine Gefährdung ist insbesondere
durch häufig stattfindende Manöver gegeben.
.......... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, einen ehemaligen
Steinbruch mit seinen charakteristischen und vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere den sich dort gebildeten Feuchtbiotop mit seiner spezifischen Pflanzen- und Tierwelt und einen interessanten
geologischen Aufschluss zu erhalten. ....
LB-Nr.0402 Heckenlandschaft an der Kreuzmühle
geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Burgpreppach
Gemarkung: Ibind Größe 15.962 qm Es handelt sich hier um einen überwiegend nordwest-exponierten Hangbereich des
Hainbachtales. Dieser landschaftsprägende Rangen ist durch seinen Strukturreichtum (dichte Gebüsche wechseln sich mit waldartigen Beständen, Freiflächen und Streuobstbeständen ab) auch
ökologisch von Bedeutung, da er einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren Lebensraum bietet. .... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist
es, 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 2. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Hohnhausen-Ibind
beizutragen. .....
LB-Nr.0403 Königsberger Höhe geschützter
Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Burgpreppach
Gemarkung: Fitzendorf Größe 10.000 qm Mitten im Agrarland befindet sich südlich von Fitzendorf eine nicht genutzte Fläche,
die im Norden und Süden von im Rahmen der Flurbereinigung angepflanzten Gebüschen begrenzt wird. Etwa mittig ist ein kleiner Tümpel ausgebaggert, der mit seiner ausgedehnten Verlandungszone in die
anschließenden Wiesen übergeht. Neben dem Vorkommen einiger Rote-Listen-Arten stellt das Schutzgebiet ein wichtiges Rückzugsbiotop dar. .... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten
Landschaftsbestandteiles ist es, 1. wertvolle Pflanzengesellschaften, wie z.B. die bodensaure Pfeifengraswiese, zu erhalten, 2. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und
Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern, 4. zur
Belebung des Landschaftsbildes im Raum Fitzendorf beizutragen. ......
LB 1001 Bettenburger Landschaftspark bei Manau geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde:
Hofheim
Gemarkung: Manau Größe 42.000 qm Bei diesem Landschaftsbestandteil handelt es sich um einen westlich von Manau und nördlich
der Bettenburg gelegenen Landschaftspark, der aus kulturhistorischer Sicht und ökologischer Sicht (Laubwald mit Schluchtwänden) schützenswert ist. .... § 1 Schutzgegenstand (1) Der in
der Stadt Hofheim auf dem Grundstück FlNr ...., Gemarkung Manau, gelegene „Bettenburger Landschaftspark“ wird als Landschaftsbestandteil geschützt. (2) Der geschützte
Landschaftsbestandteil hat eine Größe von. 4,2 ha und erhält die Bezeichnung „Bettenburger Landschaftspark“. .... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten
Landschaftsbestandteiles ist es, einen in dieser Art einmaligen Landschaftspark wegen seiner Schönheit und historischen Bedeutung zu erhalten. ......
LB 1002 Erlenbruchwald bei Erlsdorf
bei Hofheim geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde: Hofheim Gemarkung: Erlsdorf Größe ca. 5.000 qm Der Erlensumpf liegt südlich von Erlsdorf im Bereich der Brunnhöhe. Es handelt sich um ein floristisch sehr interessantes und reichhaltiges Gebiet mit einer zentral gelegenen, für den Raum Haßberge äußerst seltenen Kalktuffbildung. Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es, den für den Bestand der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren.
§ 1 Schutzgegenstand (1) Die in der Stadt Hofheim auf den Grundstücken FlNr ..., Gemarkung Erlsdorf, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 0,5 ha und erhält die Bezeichnung „Erlenbruchwald bei Erlsdorf“. .... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 2. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern. 3. die Erhaltung eines Quelltümpels mit Kalktuffbildung. .....
LB 1003 Kippachrasen
bei Rügheim geschützter Landschaftsbestandteil Gemeinde: Hofheim Gemarkung: Rügheim Größe ca. 51.400 qm Der Kippachrasen liegt ca. 1 km nordwestlich von Rügheim. Es handelt sich um einen ca. 800 m langen und bis zu 80 m breiten Talabschnitt der Kippach. Im ganzen Talabschnitt verläuft die Kippach in einem naturnahen Zustand und wird von einem ausgeprägt dichten Gehölzsaum, der sich in einzelnen Abschnitten zu Erlenwäldchen verbreitert, begleitet. Randlich schließen nach Süden hin alte Obstbaumbestände, nach Norden hin Ruderalfluren an. Der Kippachrasen liegt in einem weitgehend ausgeräumten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaftsraum und erfüllt so wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen. § 1 Schutzgegenstand (1) Die in der Stadt Hofheim auf den Grundstücken FlNr ..., Gemarkung Rügheim, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 5,14 ha und erhält die Bezeichnung „Kippachrasen“. .... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 2. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern. .....
LB-Nr.1801 Baumgruppe an den Kellern geschützter
Landschaftsbestandteil Gemeinde: Rentweinsdorf
Gemarkung: Rentweinsdorf Größe 100 qm .... § 1
Schutzgegenstand (1) Die im Markt Rentweinsdorf auf den Grundstücken FlNr 52/2 und 89, Gemarkung Rentweinsdorf, gelegene Baumgruppe, bestehend aus 4 Winterlinden, 3 Robinien und einem Spitzahorn.
wird als Landschaftsbetsandteil geschützt. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,1 ha und erhält die Bezeichnung „Baumgruppe an den Kellern“. ..... § 2
Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 2. zur Belebung
des Landschafts- und Ortsbildes in Rentweinsdorf beizutragen § 3 Verbote ... ist es verboten, ohne Befreiung (§5) den geschützten Landschaftsbestandteil zu entfernen, zu
zerstören oder zu verändern. Es ist deshalb vor allem verboten: 1. Die Baumgruppe in Gänze oder in Teilen zu roden, die einzelnen Bäume zurückzuschneiden oder sonstig zu verändern, 2.
das Gelände zu verunreinigen sowie Sachen jeder Art zu lagern. § 5 Befreiung.. (2) Zuständig zur Erteilung der Befreiung ist das Landratsamt Haßberge – untere Naturschutzbehörde
-. .....
LB-Nr.2301 Bretzensteiner Streuobstbestand geschützter
Landschaftsbestandteil Gemeinde: Untermerzbach
Gemarkung: Recheldorf Größe 30.890 qm Der Streuobstbestand befindet sich
ca. 900 m westlich von Hemmendorf. Das Schutzgebiet ist weitgehend mit sehr alten und extensiv genutzten Obstbäumen bestanden und setzt sich aus einer Reihe unterschiedlicher Biotoptypen zusammen
(Quellbereiche, extensiv genutzte Grünlandflächen, aus Sukzessionsflächen, Gebüsche, Hecken, Waldrand). In der verschiedenartigen und engen Verzahnung der unterschiedlichen Biotoptypen i.V.m. dem
vorhandenen Obstbaumbestand liegt der Besondere Wert dieser Fläche. Das Schutzgebiet ist Rückzugs-, Nahrungs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere sind hier
höhlenbrütende Vogelarten, Fledermäuse, Amphibien- und Insektenarten vertreten. .... § 2 Schutzzweck Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es, 1. den für
den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, 2. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Recheldorf beizutragen, 3. als Teil
miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern, 4. den Fortbestand des immer seltener werdenden Biotoptyps
Streuobstwiese zu sichern .....
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