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Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Haßberge

Auszug aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz:
Art. 12 Landschaftsbestandteile und Grünbestände
(1)     Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen des Art. 9 erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen, als Landschaftsbestandteile geschützt werden. Dazu gehören insbesondere Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilf- und Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen.
(2)     In gleicher Weise kann auch der Bestand an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ganz oder teilweise geschützt werden. In der Verordnung können die Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten zu Ersatzpflanzungen oder zweckgebundenen Ausgleichszahlungen an die Gemeinde für den Fall der Bestandsminderung verpflichtet werden.
(3)     Art. 9 Abs. 4 und 5 sind entsprechend anzuwenden.

LB-Nr.

LB-Bezeichnung

Stadt/Gemeinde

Gemarkung

Datum

0101

Trockenrasen am Seeweg

Aidhausen

Kerbfeld

21.01.1987

0301

Ehemaliger Steinbruch

Bundorf

Neuses

04.02.1986

0302

Höllgraben

Bundorf

Kimmelsbach

20.06.1988

0303

Auwaldrest mit Nasswiesen

Bundorf

Kimmelsbach

20.06.1988

0401

Steinbruch Eichelberg

Burgpreppach

Burgpreppach

30.08.1983

0402

Heckenlandschaft an der Kreuzmühle

Burgpreppach

Ibind

17.01.1983

0403

Königsberger Höhe

Burgpreppach

Fitzendorf

08.07.1987

0801

Eichelberg

Gädheim

Gädheim

08.07.1982

0802

Alter Main

Gädheim

Gädheim

13.07.1988

0901

Sichelsee-Großer Wörth

Haßfurt

Haßfurt

24.05.1983

0902

Wasserfeder-Tümpel

Haßfurt

Augsfeld

10.07.1989

1001

Bettenburger Landschaftspark

Hofheim

Manau

06.11.1984

1002

Erlenbruch bei Erlsdorf

Hofheim

Erlsdorf

15.03.1988

1003

Kippachrasen

Hofheim

Rügheim

17.06.1988

1201

Kalkofen

Knetzgau

Zell a. E.

19.03.1988

 

Eichelberg bei Westheim

Knetzgau

Westheim

20.03.1988

1301

Riebersgrund

Königsberg

Holzhausen

30.10.1984

1302

Trockenrasen am Oberliedenberg

Königsberg

Hellingen

24.02.1986

1501

Beerberg-Südhang

Oberaurach

Neuschleichach

15.03.1988

1801

Baumgruppe an den Kellern

Rentweinsdorf

Rentweinsdorf

11.08.1994

2101

Schilfgebiet im Sendelbach

Stettfeld

Stettfeld

10.07.1989

2201

Grabenmühlbach

Theres

Obertheres

20.06.1988

2301

Bretzensteiner Streuobstbestand

Untermerzbach

Recheldorf

17.06.1988

2501

Altmainarm in der Gemarkung Zeil

Zeil a. M.

Zeil a. M.

12.04.1983

2601

Klosterwiese bei Neuhaus

gemeindefrei

Neuhauser Forst

10.07.1989

LB-Nr.0101
Trockenrasen am Seeweg
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Aidhausen                          Gemarkung:            Kerbfeld
Größe ca. 4.000 qm
Im Kernbereich handelt es sich um einen gut ausgebildeten Trockenrasen (Xerobrometum) mit dem größten Vorkommen der Küchenschelle im nördlichen Landkreis Haßberge. Die Fläche wird randlich von großen Hecken begrenzt. Der Landschaftsbestandteil war durch größere Holzablagerungen gefährdet.
§ 1 Schutzgegenstand
(1) Die in der Gemeinde Aidhausen auf dem Grundstück FlNr 3347, Gemarkung Kerbfeld, gelegene Teilfläche wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 0,4 ha und erhält die Bezeichnung „Trockenrasen am Seeweg“.....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. das reiche Vorkommen der vollkommen geschützten Küchenschelle zu erhalten und langfristig zu sichern,
2. einen für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
4. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Kerbfeld beizutragen.

LB 0301
Ehemaliger Steinbruch bei Bundorf
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Bundorf                              Gemarkung:            Neuses
Größe 5.600 qm
Es handelt sich hier um einen ehemaligen Steinbruch, der seit ca. 20 Jahren der Sukzession überlassen wurde. Es hat sich eine größere Wasserfläche mit Verlandungszonen (Rohrkolben) ausgebildet. Die umgebenden Steilböschungen sind ebenfalls der Sukzession überlassen. Die Fläche ist als wichtiger Lebensraum für Amphibien und Libellen anzusehen.
§ 1 Schutzgegenstand
(1) Die in der Gemeinde Bundorf auf dem Grundstück FlNr ...., Gemarkung Neuses, gelegene Flächen wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 0,56 ha und erhält die Bezeichnung „Ehemaliger Steinbruch“.
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt (Amphibien) notwendigen Lebensraum zu bewahren,
2. zur ökologischen Bereicherung der weitgehend ausgeräumten Flur beizutragen,
3. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Neuses-Bundorf beizutragen.......

LB 0302
Höllgraben bei Bundorf
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Bundorf                     Gemarkung:            Kimmelsbach
Größe 64.000 qm
ca. 1,5 km westlich von Kimmelsbach erstreckt sich, durch einen Forstweg in zwei Teile geschnitten, ein kleines Wiesental mit Bachlauf und Erlenbuchwald. Der westlich des Weges gelegene Teil ist als Flachmoor anzusprechen, das nach Norden in einen ca. 30 Jahre alten Erlenwald (also ca. aus den Jahren 1950 bis 1960) übergeht. Bei dem östlich des Weges gelegenen Teil des Landschaftsbestandteils handelt es sich um feuchte bis nasse, extensiv genutzte Wiesen. Der besondere ökologische Wert des Tales ergibt sich aus den naturnah noch vorhandenen Biotoptypen (Flachmoor, Feuchtwiese, Erlenbruch, teilweise intakte Waldränder, Bachlauf) mit hoher Artenvielfalt. Der Höllgraben ist ein sehr wichtiges Nahrungs-, Brut und Aufenthaltsbiotop für Pflanzen und Tiere.

Rote-Listen-Arten:
-        Dactylorhiza maculata
-        Eriophorum angustifolium
-        Trollius europaeus
 ...

§ 1 Schutzgegenstand
(1) Die in der Gemeinde Bundorf auf den Grundstücken FlNr 825, 826 und 827 sowie auf Teilflächen der Grundstücke FlNr 828 und 829, Gemarkung Kimmelsbach, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 6,4 ha und erhält die Bezeichnung „Höllgraben“.....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
2. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.......

LB 0303
Auwaldrest mit Nasswiesen bei Bundorf
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Bundorf                            Gemarkung:            Kimmelsbach
Größe 20.620 qm
Der Landschaftsbestandteil ist gekennzeichnet durch ausgedehnte Nasswiesen (Calthion) und einen kleinen Bruchwaldrest (Alnionglutinosae) mit einem randlich gelegenen kleinen Flachmoor. Es handelt sich um eines von zwei großen schutzwürdigen Feuchtgebieten in der Gemarkung Kimmelsbach.

Avifauna :            Weidenmeise, Bekassine

Rote-Liste-Arten:
Trollius europaeus
Dactylorhiza maculata
Dactylorhiza majalis
Epipactis palustris 
....
§ 1 Schutzgegenstand
(1) Die in der Gemeinde Bundorf auf den Grundstücken FlNr ...., Gemarkung Kimmelsbach, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 2,062 ha und erhält die Bezeichnung „Auwaldrest mit Nasswiesen Kimmelsbach“.....
 Â§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum, insbesondere die gegebenen Standortverhältnisse, zu erhalten,
2. die durch die Tier- und Pflanzenwelt bestehende natürliche Eigenart des Gebietes zu bewahren;
3. die für den Naturhaushalt besonders wichtigen Feuchtflächen zu erhalten,
4. den landschaftlich reizvollen Aspekt des Wiesengrundstückes zu bewahren.

......

LB-Nr.0401
Steinbruch Eichelberg
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Burgpreppach                      Gemarkung:            Burgpreppach
Größe 32.000 qm
Es handelt sich hier um einen ehemaligen Sandsteinbruch, der völlig isoliert im Wald liegt und seit vielen Jahren der Sukzession überlassen wurde. Es haben sich viele interessante Lebensräume (Feldgrasfluren, Feuchtgebiete unterschiedlicher Ausprägung, Magerrasen) entwickelt.
Der Steinbruch ist mittlerweile Lebensraum für eine Reihe seltener Pflanzenarten (Sumpfbärlapp, Sonnentau, Sprossen der Bärlapp, Kleine Segge). Eine Gefährdung ist insbesondere durch häufig stattfindende Manöver gegeben.

..........
 Â§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
einen ehemaligen Steinbruch mit seinen charakteristischen und vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere den sich dort gebildeten Feuchtbiotop mit seiner spezifischen Pflanzen- und Tierwelt und einen interessanten geologischen Aufschluss zu erhalten.
....

LB-Nr.0402
Heckenlandschaft an der Kreuzmühle
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Burgpreppach                             Gemarkung:            Ibind
Größe 15.962 qm
Es handelt sich hier um einen überwiegend nordwest-exponierten Hangbereich des Hainbachtales. Dieser landschaftsprägende Rangen ist durch seinen Strukturreichtum (dichte Gebüsche wechseln sich mit waldartigen Beständen, Freiflächen und Streuobstbeständen ab) auch ökologisch von Bedeutung, da er einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren Lebensraum bietet.
 ....
 Â§ 2 Schutzzweck
 Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
2. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Hohnhausen-Ibind beizutragen.
.....

LB-Nr.0403
Königsberger Höhe
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Burgpreppach                       Gemarkung:            Fitzendorf
Größe 10.000 qm
Mitten im Agrarland befindet sich südlich von Fitzendorf eine nicht genutzte Fläche, die im Norden und Süden von im Rahmen der Flurbereinigung angepflanzten Gebüschen begrenzt wird. Etwa mittig ist ein kleiner Tümpel ausgebaggert, der mit seiner ausgedehnten Verlandungszone in die anschließenden Wiesen übergeht. Neben dem Vorkommen einiger Rote-Listen-Arten stellt das Schutzgebiet ein wichtiges Rückzugsbiotop dar.
....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. wertvolle Pflanzengesellschaften, wie z.B. die bodensaure Pfeifengraswiese, zu erhalten,
2. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
4. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Fitzendorf beizutragen.
......

LB 1001
Bettenburger Landschaftspark bei Manau
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Hofheim                                       Gemarkung:            Manau
Größe 42.000 qm
Bei diesem Landschaftsbestandteil handelt es sich um einen westlich von Manau und nördlich der Bettenburg gelegenen Landschaftspark, der aus kulturhistorischer Sicht und ökologischer Sicht (Laubwald mit Schluchtwänden) schützenswert ist.
....
§ 1 Schutzgegenstand
(1) Der in der Stadt Hofheim auf dem Grundstück FlNr ...., Gemarkung Manau, gelegene „Bettenburger Landschaftspark“ wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von. 4,2  ha und erhält die Bezeichnung „Bettenburger Landschaftspark“.
....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
einen in dieser Art einmaligen Landschaftspark wegen seiner Schönheit und historischen Bedeutung zu erhalten.
......

 

LB 1002
Erlenbruchwald bei Erlsdorf bei Hofheim
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Hofheim                                         Gemarkung:            Erlsdorf
Größe ca. 5.000 qm
Der Erlensumpf liegt südlich von Erlsdorf im Bereich der Brunnhöhe. Es handelt sich um ein floristisch sehr interessantes und reichhaltiges Gebiet mit einer zentral gelegenen, für den Raum Haßberge äußerst seltenen Kalktuffbildung. Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es, den für den Bestand der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren.

§ 1 Schutzgegenstand
(1) Die in der Stadt Hofheim auf den Grundstücken FlNr ..., Gemarkung Erlsdorf, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 0,5 ha und erhält die Bezeichnung „Erlenbruchwald bei Erlsdorf“.
....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
2. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.
3. die Erhaltung eines Quelltümpels mit Kalktuffbildung.

..... 
 

LB 1003
Kippachrasen bei Rügheim
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Hofheim                           Gemarkung:            Rügheim
Größe ca. 51.400 qm
Der Kippachrasen liegt ca. 1 km nordwestlich von Rügheim. Es handelt sich um einen ca. 800 m langen und bis zu 80 m breiten Talabschnitt der Kippach. Im ganzen Talabschnitt verläuft die Kippach in einem naturnahen Zustand und wird von einem ausgeprägt dichten Gehölzsaum, der sich in einzelnen Abschnitten zu Erlenwäldchen verbreitert, begleitet. Randlich schließen nach Süden hin alte Obstbaumbestände, nach Norden hin Ruderalfluren an. Der Kippachrasen liegt in einem weitgehend ausgeräumten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Landschaftsraum und erfüllt so wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen.
§ 1 Schutzgegenstand
(1) Die in der Stadt Hofheim auf den Grundstücken FlNr ..., Gemarkung Rügheim, gelegenen Flächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 5,14 ha und erhält die Bezeichnung „Kippachrasen“.
....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
2. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.
.....

 

LB-Nr.1801
Baumgruppe an den Kellern
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Rentweinsdorf                 Gemarkung:            Rentweinsdorf
Größe 100 qm 
....
§ 1 Schutzgegenstand
(1) Die im Markt Rentweinsdorf auf den Grundstücken FlNr 52/2 und 89, Gemarkung Rentweinsdorf, gelegene Baumgruppe, bestehend aus 4 Winterlinden, 3 Robinien und einem Spitzahorn. wird als Landschaftsbetsandteil geschützt.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,1 ha und erhält die Bezeichnung „Baumgruppe an den Kellern“.
.....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
2. zur Belebung des Landschafts- und Ortsbildes in Rentweinsdorf  beizutragen
§ 3 Verbote
...  ist es verboten, ohne Befreiung (§5) den geschützten Landschaftsbestandteil zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern.
Es ist deshalb vor allem verboten:
1. Die Baumgruppe in Gänze oder in Teilen zu roden, die einzelnen Bäume zurückzuschneiden oder sonstig zu verändern,
2. das Gelände zu verunreinigen sowie Sachen jeder Art zu lagern.
§ 5 Befreiung..
(2) Zuständig zur Erteilung der Befreiung ist das Landratsamt Haßberge – untere Naturschutzbehörde -.
.....
 

LB-Nr.2301
Bretzensteiner Streuobstbestand
geschützter Landschaftsbestandteil
Gemeinde:            Untermerzbach                      Gemarkung:            Recheldorf
Größe 30.890 qm
Der Streuobstbestand befindet sich ca. 900 m westlich von Hemmendorf. Das Schutzgebiet ist weitgehend mit sehr alten und extensiv genutzten Obstbäumen bestanden und setzt sich aus einer Reihe unterschiedlicher Biotoptypen zusammen (Quellbereiche, extensiv genutzte Grünlandflächen, aus Sukzessionsflächen, Gebüsche, Hecken, Waldrand). In der verschiedenartigen und engen Verzahnung der unterschiedlichen Biotoptypen i.V.m. dem vorhandenen Obstbaumbestand liegt der Besondere Wert dieser Fläche. Das Schutzgebiet ist Rückzugs-, Nahrungs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere sind hier höhlenbrütende Vogelarten, Fledermäuse, Amphibien- und Insektenarten vertreten.
 ....
§ 2 Schutzzweck
Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
2. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Recheldorf  beizutragen,
3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
4. den Fortbestand des immer seltener werdenden Biotoptyps Streuobstwiese zu sichern
.....

 

 

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