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Naturschutzgebiete im Landkreis Haßberge

BUND
Naturschutz Ebern

Kennzahl

Schutzgebietsname

ha

Gemarkung/Ort

600.021

Vogelfreistätte Graureiherkolonie bei Dippach am Main

146,00

 

600.024

Ebelsberg

29,75

 

600.039

Pfaffenberg

19,60

 

600.050

Galgenberg-Goßberg

45,00

Altenstein

600.065

Simonsberg-Fuchsrangen

14,20

Pfarrweisach

600.072

Schulterbachtal

31,20

Rauhenebrach

600.073

Trockenhänge und Urwiese bei Junkersdorf

135,00

Unfinden/Königsberg

600.084

Altmain und Sandmagerrasen bei Limbach

271,00

 

600.091

Tretzendorfer Weiher

201,00

 

600.102

Hohe Wann

1055,00

 

600.115

Urlesbachtal

25,00

Aidhausen

Auszug aus dem Bayerisches Naturschutzgesetz
Art. 7 - Naturschutzgebiete
(1) Als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten,
2. aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
erforderlich ist.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten.
(3) Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt. Naturschutzgebiete sind allgemein zugänglich; soweit es der Schutzzweck erfordert, kann in der Rechtsverordnung der Zugang untersagt, beschränkt oder das Verhalten im Naturschutzgebiet geregelt werden.
In der Rechtsverordnung können Ausnahmen von den Verboten nach Absatz 2, insbesondere zum Schutz und zur Pflege bestimmt werden.
In der Rechtsverordnung sind ferner die Handlungen zu nennen, die mit Geldbuße bedroht werden sollen.

 

NP 18.08.2010                                       Juwel der Artenvielfalt
HoheWann_mit_Purpurknabenkraut

Die "Hohe Wann" ist das größte Naturschutzgebiet im Landkreis.
Viele seltene Pflanzen und Tiere fühlen sich dort wohl.

Zeil - Das Naturschutzgebiet "Hohe Wann" zwischen Zeil im Süden, Haßfurt im Westen und Königsberg im Norden ist mit seinen 1055 Hektar das mit Abstand größte der 15 Naturschutzgebiete im Landkreis Haßberge. Es steht von der Fläche her an 16. Stelle der 588 Naturschutzgebiete in Bayern. Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt berichtet, wie dort mit Hilfe von gezielten Pflegemaßnahmen der wertvolle Artenreichtum erhalten wird.

Namensgeber des Naturschutzgebietes zwischen Königsberg, Prappach und Krum ist die "Hohe Wann", ein markanter und mit einem Gipfelkreuz bekrönter, freistehender Berg, der sich nahe Haßfurt mit einer Höhe von 388 Metern zentral über das Maintal erhebt. 660 verschiedene Arten von Blütenpflanzen, davon 93 gefährdete Arten, die bereits auf der Roten Liste in Bayern stehen, wurden bei der Zustandserfassung 1994 festgestellt. Diese reichhaltige Artenvielfalt an Pflanzen und davon lebender Tierarten führte 1996 zur Ausweisung als Naturschutzgebiets durch die Regierung von Unterfranken.

Diese vielfältige Kulturlandschaft stellt zudem einen wichtigen Mosaikbaustein des europäischen Biotopverbundnetzes "Natura 2000" dar. Das Naturschutzgebiet "Hohe Wann" kann sich auch 2010 im internationalen Jahr der biologischen Vielfalt durchaus sehen lassen. Verschiedenste Biotoptypen wie naturnahe Laubwälder, Halbtrockenrasen, Magerwiesen, Streuobstwiesen, Schaf- u. Rinderweiden, Gebüsche, Hecken, Hohlwege, Weinberge und Äcker wechseln sich hier kleinflä-chig ab, was sich im Gesamtbild zu einer herrlich anzusehenden Kulturlandschaft verwebt, die einer enormen Artenvielfalt Lebensräume bietet.

Die kleinteilige Land- und Forstwirtschaft entlang der Hänge des Haßbergtraufs prägt und erhält diese Landschaft. Die traditionelle Bewirtschaftung der Hangflächen kann häufig aber nur unterstützt durch Programme der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung, wie das Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm aufrecht erhalten werden. Diese Förderprogramme wurden ja speziell aufgelegt, um die wenig produktive Arbeit auf solchen landwirtschaftli-chen Grenzertragsböden finanziell auszugleichen.

Zahlreiche Flächen, auf denen die Bewirtschaftung ganz aufgegeben wurde, werden deshalb im Auftrag des Landkreises von Landwirten gepflegt. Der Maschinenring Haßgau e.V. leistet hierbei gute Arbeit bei der Vermittlung und Koordinierung. Die Finanzierung der Landschaftspflege läuft über das Bayerische Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und ländlicher Raum aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond. Die Fördermittel hierzu werden von der Regierung von Unterfranken im Rahmen der "Landschaftspflege und Naturparkrichtlinie" bewilligt.

Das Naturschutzgebiet "Hohe Wann" dient nicht nur dem Wohl von Pflanzen und Tieren. Auch der Mensch nutzt diese historisch gewachsene Kulturlandschaft als Erholungsraum. Eindrücke von der Schönheit des Naturschutzgebietes und Ausblicke in die Landschaft rundum sind am besten von den zwei Rundwanderwegen "Panoramaweg" an der Wart bei Königsberg und "Rund um die Hohe Wann" von Zeil und Haßfurt aus zu genießen. Auch ausgewiesene und gut beschilderte Fernwanderwege des Naturparks Haßberge verlaufen streckenweise durch das Naturschutzgebiet.

Weitere Informationen zum Naturerleben gibt es unter: www.naturpark-hassberge.de, www .hassbergverein.de, im Landratsamt bei der Geschäftsstelle des Naturparks Haßberge oder bei der Touristinformation am Marktplatz in Hofheim. lra

 

Naturschutzgebiet bei Altenstein

Bezeichnung: Galgenberg-Goßberg
Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr.27/1985
Verordnung vom 03.12.1985

§ 1 Schutzgegenstand
Gebietsteile des Galgenberges und des Goßberges in der Gemarkung Altenstein, Markt Maroldsweisach, sowie den Gemarkungen Junkersdorf und Rabelsdorf, Gemeinde Pfarrweisach, Landkreis Haßberge ...
§ 2 Schutzgebietsgrenzen
(1) Das NSG besteht aus den Landschaftsteilen „Galgenberg“ und „Goßberg“, hat eine Größe von insgesamt ca. 45 ha ...
§ 3 Schutzzweck
Zweck der Festlegung des NSG ist es,
1. das Gebiet als Musterbeispiel einer Keuper-Schichtstufenlandschaft zu erhalten,
2. wertvolle Pflanzengesellschaften, wie z.B. reichentwickelte orchideenreiche Kalkmagerrasen, die in solcher Vielfalt und Differenzierung im Naturraum Itz-Baunach-Hügelland nicht mehr anzutreffen sind, zu schützen,
3. die verzahnten Grenzlinienstrukturen von mesophilen Waldstücken, lichten Kiefernsäumen, Hecken- und Gebüschformationen, extensiv genutzten flächigen Streuobstwiesen und Halbtrockenrasen bzw. Trockenrasen, zu erhalten,
4. seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere Reptilien (Nattern, Eidechsen, Blindschleiche) und Vögeln (Grasmückenarten, Neuntöter, Wendehals) den notwendigen Lebensraum zu sichern,
5. Brutvogelbiotope (insbesondere höhlenbrütende Arten) von regionaler Bedeutung, vor allem durch Sicherung von Streuobstwiesen, zu erhalten. 

Naturschutzgebiet bei Pfarrweisach

Bezeichnung: Simonsberg-Fuchsrangen

Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr.7/1988
Verordnung vom 14.04.1988

§ 1 Schutzgegenstand
Gebietsteile des Simonsberges und des Fuchsrangens östlich von Pfarrweisach ...
§ 2 Schutzgebietsgrenzen
(1) Das NSG hat eine Größe von ca. 14,2 ha ... und liegt in den Gemarkungen Lichtenstein und Pfarrweisach ....
§ 3 Schutzzweck
Zweck der Festlegung des NSG ist es,
1. wertvolle Pflanzengesellschaften, wie, z.B. artenreiche, insbesondere orchideenreiche Kalkmagerrasen in bemerkenswerter wechseltrockener/wechselfeuchter Ausbildung, zu schützen,
2. die verzahnten Grenzlinienstrukturen von mesophilen Waldstücken, lichten nord- bis nordost-exponierten moosreichen Kiefern- und Buchenbeständen mit zahlreichen Orchideen und Pyrolaceen, extensiv genutzten waldumgebenden Wiesen und naturnahen Buchenwaldgesellschaften und Halbtrockenrasen, teilweise mit Wacholder, zu erhalten,
3. seltenen und gefährdeten Tierarten, insbesondere Insekten, Reptilien und Vögeln den notwendigen Lebensraum zu sichern,
4. die Standortbedingungen seltener Pflanzenarten, die im Naturraum Itz-Baunach-Hügelland in ähnlicher Häufung nicht mehr anzutreffen sind, zu sichern und
5. natürliche Aufschlüsse charakteristischer Keupergesteine zu schützen
.

Naturschutzgebiet bei Junkersdorf (Unfinden, Königsberg)

Bezeichnung: Trockenhänge und Urwiese bei Junkersdorf

Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr.16/1990
Verordnung der Reg v Ufr vom 21.09.1990 Nr. 820-8622.01-7/88
Auf Grund von Art. 7, Art. 45 Abs. 1 Nr. 2a und Art 37 Abs. 2 Nr.2 des BayNatSchG (BayRS 791-1-U) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.1986 (GVBl S. 135), erlässt die Reg von Ufr folgende Verordnung:
§ 1 Schutzgegenstand
Gebietsteile der östlich von Junkersdorf und Unfinden, Landkreis Haßberge, gelegenen Haßbergtraufhänge einschließlich der zugehörigen Waldsäume bzw. Waldflächen und dem Hohlweg von Unfinden zur „Urwiese“ werden unter der Bezeichnung „Trockenhänge und Urwiese bei Junkersdorf“ .... als Naturschutzgebiet geschützt.
§ 2 Schutzgebietsgrenzen
(1) Das NSG hat eine Größe von insgesamt ca. 135 ha und liegt in den Gemarkungen Junkersdorf und Unfinden, Stadt Königsberg, Landkreis Haßberge.....
§ 3 Schutzzweck
Zweck der Festlegung des NSG „Trockenhänge und Urwiese bei Junkersdorf“ ist es,
1. einen der bedeutendsten Trockenhangbereiche am nördlichen Haßbergtraufs zu sichern und in seiner besonderen Artenzusammensetzung zu erhalten,
2. die faunistische und floristische Artenvielfalt der offenen Grasfluren, Gebüsche und der Streuobstwiesen in ihrer Gesamtheit zu erhalten,
3. einen für einen südwestexponierten Hang im Mittleren Keuper mit seinen extremen Standortbedingungen beispielhaften Biotopkomplex aus verzahnten Grenzlinienstrukturen von mesophilen Waldstücken und Saumgesellschaften, Hecken, farnreichen Hohlwegen, Gebüschen, Streuobstwiesen, Magerrasen und lichtem, seggenreichem Erlen-Weiden-Wald zu erhalten,
4. Brutvogelbiotope von regionaler Bedeutung, vor allem durch Sicherung der Streuobstwiesen, zu erhalten,
5. das charakteristische Landschaftsbild der hügelig-wellig bewegten Hänge und Vorlandzonen mit ihren vernetzten Strukturen am Haßbergtrauf zu bewahren,
6. den für den Naturraum Haßberge einzigartigen, tief im Mittleren Keuper eingeschnittenen Hohlweg, mit mächtig anstehendem Fels und guten geologischen Aufschluss von der Acrodus-Corbula-Bank bis zum Coburger Sandstein zu erhalten


......Pyramiden-Spitzorchidee im NSG “Trockenhänge und Urwiese bei Junkersdorf”

Naturschutzgebiet bei Rauhenebrach Gemarkung Theinheim

Bezeichnung: Schulterbachtal

Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr.16/1990
Verordnung der Reg v Ufr vom 19.09.1990 Nr. 820-8622.01-5/89
Auf Grund von Art. 7, Art. 45 Abs. 1 Nr. 2a und Art 37 Abs. 2 Nr.2 des BayNatSchG (BayRS 791-1-U) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.1986 (GVBl S. 135), erlässt die Reg von Ufr folgende Verordnung:

§ 1 Schutzgegenstand
Der nördliche Abschnitt des Wiesentales nördlich von Theinheim, Landkreis Haßberge, wird unter der Bezeichnung „Schulterbachtal“ .... als Naturschutzgebiet geschützt.
§ 2 Schutzgebietsgrenzen
(1) Das NSG hat eine Größe von ca. 31,2 ha und umfasst den nördlichen Teil des Schulterbachtales in der Gemarkung Theinheim, Gemeinde Rauhenebrach, und Teilbereiche des gemeindefreien Gebietes „Markertsgrüner Forst – West“.....
§ 3 Schutzzweck
Zweck der Festlegung des NSG „Schulterbachtal“ ist es,
1. ein für den Steigerwald repräsentatives Beispiel eines offengebliebenen Wiesentales zu schützen und weiter zu entwickeln, in der sich ein relativ stabiles System ökologisch bedeutsamer Feuchtgebietskomplexe gebildet hat,
2. den für den Bestand der vorhandenen Tier- und Pflanzengesellschaften – insbesondere der seltenen Arten – notwendigen Lebensraum und die gegebenen Standortverhältnisse zu sichern, um damit die faunistische und floristische Artenvielfalt in ihrer Gesamtheit zu erhalten,
3. den naturnahen Bachlauf mit seiner spezifischen Fauna unverändert zu erhalten,
4. das vielfältige Nutzungsmosaik von Grünlandgesellschaften unterschiedlicher Ausprägung zu erhalten und zu fördern,
5. die naturnahen Schwarzerlen- und Scharzerlen-Eschenwaldgesellschaften in ihrer charakteristischen Artenzusammensetzung zu erhalten und zu fördern.
.....

Naturschutzgebiet bei Aidhausen

Bezeichnung: Urlesbachtal
Auszug aus dem Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr.21/1999
Verordnung der Reg v Ufr vom 06.12.1999 Nr. 820-8622.01-3/98
Auf Grund von Art. 7, Art. 45 Abs. 1 Nr. 2 und Art 37 Abs. 2 Nr.2 des BayNatSchG (BayRS 791-1-U) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.08.1998 (GVBl S. 593), erlässt die Reg von Ufr folgende Verordnung:
§ 1 Schutzgegenstand
Der westlich von Humprechtshausen, Landkreis Haßberge, gelegene Oberlauf des Urlesbaches mit seinen bewaldeten Randbereichen .... wird unter der Bezeichnung „Urlesbachtal“ .... als Naturschutzgebiet geschützt.
§ 2 Schutzgebietsgrenzen
(1) Das NSG hat eine Größe von ca. 25 ha und liegt in der Gemarkung Aidhausen, Gemeinde Aidhausen, Landkreis Haßberge.....
§ 3 Schutzzweck
Zweck der Festlegung des NSG „Urlesbachtal“ ist es,
1. ein für die Haßberge repräsentatives Beispiel einer weitgehend offen gebliebenen Tallandschaft zu schützen, in der sich ein relativ stabiles System ökologisch bedeutsamer Feuchtgebietskomplexe entwickelt hat,
2. den für den Bestand der vorhandenen Tier- und Pflanzengesellschaften – insbesondere der seltenen Arten – notwenigen Lebensraum und die gegebenen Standortverhältnisse zu sichern, und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Gesamtheit zu erhalten,
3. den Bachlauf mit seinen spezifischen Tieren und Pflanzen zu fördern und naturferne Bachabschnitte zu renaturieren sowie verschüttete Quellen wieder zu öffnen,
4. das vielfältige Nutzungsmosaik von Grünlandgesellschaften unterschiedlicher Ausprägung zu erhalten und zu fördern,
5. zur Optimierung des erforderlichen Lebensraumes und der notwendigen Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen die naturnahen Schwarzerlen- bzw. Schwarzerlen-Eschen-Auwaldgesellschaften in ihrer charakteristischen Artenzusammensetzung zu erhalten und zu fördern, sowie die im vernässten Talgrund und den Seitentalgründen stockenden Fichtenbestände sukzessiv entsprechend umzubauen bzw. aufzulösen und in Extensivgrünland zu überführen, wenn sie Sperrriegel im offenen Talgrund bilden......

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