Das Aktionsprogramm im Sinne der Agenda 21 gliedert sich in Ebern in folgende Schwerpunkte:
A) Struktur des Agendaprozesses
B) Organisation
in der Verwaltung
C) Tradition und Kultur
D) Energie und Klimaschutz
E) Natur und
Landschaft
F) Siedlungsstruktur, Bauen und Wohnen
G) Verkehr
H) Abfallwirtschaft, Entwässerung und
Wasserversorgung
I) Bodenschutz und Altlasten
J) Tourismus, Stadtmarketing und Fremdenverkehr
K)
Familie und Soziales
Der ehemalige Runde Tisch Umwelt wurde vom Stadtrat zum Agendabeirat für die Initiative 2002 bestimmt. Dieser soll die Erarbeitung der Agenda koordinieren.
Dazu wurden Arbeitskreise gegründet, die Teilaspekte der lokalen Agenda bearbeiten sollen. Die Ergebnisse dieser Arbeitskreise werden regelmäßig im Agendabeirat zusammengefasst. Daraus
entwickelt sich der Vorschlag für den Stadtrat zur „lokalen Agenda 21“ für Ebern.
Alle Veranstaltungen im Rahmen der lokalen Agenda sind für alle Bürger offen, der Agendabeirat,
wie die verschiedenen Arbeitskreise, die sich zur Bearbeitung von Themenkomplexen regelmäßig treffen. Die Termine und Orte werden jeweils in den Tageszeitungen bekannt gegeben.
- Aufgaben sind:
· Strukturerarbeitung und Festlegung
- · Koordination der AK´s, Themenabsprachen
- · Diskutieren von Handlungsschwerpunkten
- · Berichte der AK´s entgegennehmen
- · Ziele und Handlungsvorschläge der AK´s sammeln und zusammenfassen
- · Projekte dem Stadtrat vorschlagen
- · Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsveranstaltungen anregen und betreiben
- · Anbindung der Agendaarbeit an den Stadtrat gewährleisten
- · Vorschlag für eine Lokale Agenda Ebern für den Stadtrat erstellen
Der Agendabeirat soll auch die Brücke zwischen Politik und Agenda - Organisation sein. Daher sollten zum Beirat, wie bereits beim Runden Tisch Umwelt,
Mitglieder der Stadtratsfraktionen eingeladen werden.
3. Jährliche
Zusammenkunft der Arbeitskreise in einem Bürgerforum
Einmal im Jahr soll eine Zusammenkunft aller Arbeitskreise und deren Mitglieder stattfinden. Diese soll zum Austausch über Stand der Arbeit, Problemen
usw. zwischen den Kreisen und Diskussion von übergreifenden Themen genutzt werden, sowie der Öffentlichkeitsarbeit dienen. Außerdem sollte das Treffen als Bürgerforum dienen, d.h.
eine lockere, offene Zusammenkunft für den Austausch von Interessen, Meinungen und Informationen bieten. Vor allem Neulinge könnten sich hier ein Bild von der Agendaarbeit machen.
4. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit
Der Agendaprozess in Ebern kann und soll nicht losgelöst von überörtlichen und regionalen Agendainitiativen gesehen werden. Deshalb soll insbesondere
überprüft werden, in wieweit die Ergebnisse aus dem Agendaprozess des Landkreises Hassberge Anknüpfungspunkte für die Stadt-Agenda darstellen. Weiterhin sind gemeinsame Aktionen mit
Agendagruppen in anderen Kommunen anzustreben, insbesondere in Bezug auf einen intensiven Erfahrungsaustausch.
B) Organisation in der Verwaltung
1.Umweltschutz in der Stadt Ebern
Neben dem Stadtrat ist bisher der Grundstücks- und Bauausschuss mit Fragen des Umweltschutzes in der Stadt Ebern betraut. Außerdem befassen sich verschiedene Arbeitskreise des
Agendaprozesses mit dieser Thematik. Im Bereich der Verwaltung ist der Aufgabenschwerpunkt der Bauverwaltung angegliedert.
Ziel:
Der Stadtrat und der Grundstücks- und Bauausschuss sollen bei all ihren Beratungen und Beschlussfassungen den
Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit in ihre Überlegungen einbeziehen. Es wird ein aktiver Austausch und die Weitergabe von Informationen zwischen Stadtrat und Ausschüssen und den
Agendaarbeitskreisen angestrebt.
Der Stellenwert des Umweltschutzes soll schon allein dadurch dokumentiert werden, dass der Grundstücks- und Bauausschuss in der Geschäftsordnung
des Jahres 2002 in "Bau- und Umweltausschuss" umbenannt wird, um damit einen wesentlichen Aufgabenschwerpunkt dieses Gremiums auch nach außen erkennbar zu machen.
Alle allgemein angesprochenen aber auch die konkret formulierten Ziele müssen sich in ihrer Umsetzung an den Möglichkeiten der Haushaltslage der Stadt Ebern orientieren.
2. Ansprechpartner für Agenda-21-Themen in der Stadt Ebern/VG Ebern
Ansprechpartner für die AGENDA 21 und deren Koordinierung sind der
1. Bürgermeister u. der Geschäftsleiter der VG Ebern. Im übrigen erfolgt der Verwaltungsvollzug in den jeweils zuständigen Sachgebieten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern.
Ziel:
Bestellung eines Umweltbeauftragten. Dies ist notwendig, um den Umweltschutz in der Stadt Ebern zu forcieren und dessen
Wertigkeit zu erhöhen.
Dieses Ziel soll durch Umorganisation in der Verwaltung/Bauhof oder durch eine ABM-Stelle erreicht werden. Entscheidend muss sein, dass der/die
Mitarbeiter(in) die Aufgabe aus Überzeugung ausfüllt.
3. Nachhaltigkeitsgesichtspunkte in Vereinbarungen zum Betrieb gemeindlicher Einrichtungen
Bei der
Anschaffung von Geräten und Ausstattung der städt. Einrichtungen wurde bisher vorrangig nach dem Prinzip Kosten/Nutzen entschieden. Auch bei Verträgen mit Dritten wurde überwiegend
nach diesem Gesichtspunkt verfahren.
Ziel:
Ab sofort sollen alle neu abzuschließenden Verträge auf Nachhaltigkeits-gesichtspunkte überprüft werden. Bei der Neuanschaffung
von Geräten und Ausstattung soll zukünftig nicht nur nach wirtschaftlichen sondern auch nach Gesichtpunkten einer nachhaltigen Bewirtschaftung entschieden werden.
Bei Abschluss von
Verträgen sollen Firmen, die nach umweltfreundlicheren Gesichtspunkten arbeiten – soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist - bevorzugt berücksichtigt werden.
Dies soll in den Ausschreibungen berücksichtigt werden.
Folgende Kriterien wären insbesondere zu beachten:
Beachtung der
Umweltrichtlinien des öffentlichen Auftragswesens
Bevorzugung von umweltverträglichen Produkten und Alternativen, auch bei geringen Mehrkosten
Bevorzugung von schadstofffreien
und abfallarmen Produkten beim Einkauf von Büromaterial
soweit möglich Verwendung von Recyclingprodukten
Anschaffung von Produkten aus heimischen Rohstoffen
Verwendung von
Nachfüllsystemen für Reinigungsmittel, Druckpatronen, Schmierstoffen etc.
Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln und –verfahren bei der Reinigung gemeindlicher
Einrichtungen
Verwendung von umweltverträglichen Produkten, z.B. biologisch abbaubaren Schmierstoffen im Bauhof, Biotreibstoffen für städt. Fahrzeuge soweit technisch möglich
- 4. Umweltgesichtspunkte bei der Verpachtung städtischer Flächen
Bisher wurden die
Grundstücke i.d.R. öffentlich ausgeschrieben. Die Grundstücke wurden an die Meistbietenden verpachtet.
Ziel:
Bei der
Verpachtung von städt. Grundstücken soll zukünftig neben dem Pachtpreis auch auf eine ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung der Grundstücke geachtet werden. Gentechnisch
verändertes Saatgut darf nicht verwendet werden. Dies wird durch entsprechende Formulierungen in den Pachtverträgen gewährleistet.
5.
Öffentlichkeitsarbeit
a) Presse- und Medienarbeit
Ziel:
Die Information der Öffentlichkeit in Sachen Nachhaltigkeit und örtliche
Agenda 21 muss verstärkt werden. Die Stadtverwaltung gibt Informationen zum Stand der Agenda und zu Umweltthemen heraus. Die Zuarbeit, das Erkennen und die Vorlage von Themen
durch die Verwaltung, durch Vereine, Arbeitsgruppen und auch durch Bürgerinnen und Bürger muss verbessert werden.
Die Agendaarbeitskreise und der Agendabeirat informieren
zusätzlich über die Agendaarbeit.
b) Stadtbücherei
In der städt. Bücherei sind verschiedene Publikationen zu den
Themenbereichen Nachhaltigkeit, Ökologie, Ökonomie, Sozialbereich und Umweltschutz vorhanden.
Ziel:
Bei der Beschaffung von
Fachbüchern sollen diese Themen vorrangig berücksichtigt und zusammenfassend dargestellt werden. Es sollen gezielt Informationsbroschüren von Ministerien bereitgestellt werden.
Veranstaltungen / Ausstellungen zum Thema sollten verstärkt durchgeführt werden.
c) Fortbildungen/Kurse - Umweltberatung
Ziel:
Zu den Themenbereichen "Lokale Agenda 21" sollen in der Stadt Ebern verstärkt Fortbildungen/Kurse, auch besonders für Mitarbeiter der Stadt, angeboten werden. Die
Stadt bemüht sich um ein ausreichendes Angebot. Auch die örtliche Volkshochschule soll hierbei eingebunden werden. Es ist weiterhin anzustreben, mit dem Umweltbildungszentrum
Oberschleichach zusammenzuarbeiten. Das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger soll gewürdigt und gefördert werden.
Projektvorschläge:
Schaffung einer Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement zu Themen der Agenda 21
Würdigung umweltfreundlichen Verhaltens bei Betrieben
Würdigung der Schulen für die
Anlage und Pflege von Schulgärten
Baumpflanzaktion für Privatgrundstücke, Beratung für eine durchgrünte Stadt; evtl. Zuschüsse der Stadt zu Pflanzaktion;
Vergabe von
Patenschaften für Bäche und Biotope;
Jährliche Aktion: "Energiesparwoche" mit Informationsunterstützung;
Prüfung, ob die Stadt Praktikantenplätze für das
freiwillige ökologische Jahr anbieten kann;
Für die Bevölkerung soll unter Federführung der VHS Ebern mit den Vereinen und Agendaarbeitskreisen ein jährliches Angebot zu
Agendathemen erstellt, bekannt gemacht und durchgeführt werden (Agendaveranstaltungskalender).
C) Tradition und Kultur
Die Stadt Ebern hat eine über Jahrhunderte zurückreichende Geschichte. Sie ist eingebunden in den fränkischen Kulturkreis.
Ziel:
Die vorhandenen kulturellen Elemente sollen gestärkt, gefördert und vorgestellt werden. Die Erfassung der örtlichen Sitten und Gebräuche soll aktualisiert und gepflegt werden.
Soweit es Interesse gibt, ist die Reaktivierung fränkischen Brauchtums zu fördern. Fränkische Literatur und Sachbuchveröffentlichungen, vor allem für den engeren Eberner Raum,
sind zu archivieren und zu fördern. Die Wertschätzung der - und Bindung an die eigene Region soll gefördert werden.
Projektvorschläge und Bereiche die einer Förderung bedürfen:
· Heimatkundliche Gesprächskreise
- · Stadtfeste (Altstadtfest, Kirchweihen, Maibaumaktionen)
- · Volksmusikgruppen
- · Volkstanzgruppen
- · Theatergruppen
- · Vereinsleben (Bürgerverein)
- · Heimatmuseum
- · Stadtarchiv
- · Ebernbuch neu herausgeben
- · Jugend an die Tradition heranführen
- · Handwerkliche und bäuerliche Traditionen erfassen
- · Projektarbeit in den Schulen / Facharbeiten
D) Energie und Klimaschutz
a) Energiespar- bzw. CO²-Minderungskonzept für die Stadt Ebern
Die Stadt Ebern verfügt über ein Energiegutachten aus dem Jahr 1994.
Ziel:
Erkenntnisse aus dem Energiegutachten werden Zug um Zug umgesetzt.
Der CO² Ausstoß der im Eigentum der Stadt Ebern befindlichen Gebäude soll festgestellt werden. Ein konkretes Energiespar- bzw. CO²-Minderungskonzept für die Stadt Ebern wird im Jahr
2002/2003 erstellt. Ziel ist die Verringerung des Energieverbrauches um jährlich 5 % bis 2005 und des CO² Ausstoßes um 30 % bis 2005.
b) Energieverbrauch/Energienutzung in den städt. Einrichtungen
Aufstellungen über den Energieverbrauch sind zum Teil vorhanden.
Die
Auswertung der Energiedaten von öffentlichen Gebäuden der Landkreis-Initiativgruppe „Energie und Ressourcen“ kann dabei eine erste Hilfestellung sein.
Ziel:
Der Energie- und Wasserverbrauch (Strom, Heizung, Trinkwasser) in den städt. Einrichtungen ist stärker als bisher zu überwachen. Vergleiche
sind auch mit ähnlichen Einrichtungen anderer Kommunen (an Hand von Kennzahlen) anzustellen.
Soweit erforderlich sind konkrete Energiesparkonzepte (Strom, Heizung, Wasser) für
gemeindliche Gebäude anzustreben und umzusetzen. Die städt. Gebäude sollen vor-zeigbare Beispiele für die Bürger sein.
Mittelfristig soll außerdem geprüft werden, inwieweit auch in
der Stadt Ebern regenerative Energie (nachwachsende Rohstoffe, Sonne, Wind) einsetzbar ist.
Projektvorschläge:
Ein Pilotprojekt in einem städt. Gebäude ist anzustreben, z.B. die Grundschulturnhalle
- Bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen städt. Einrichtungen ist weiterhin zu prüfen, ob Energienutzung aus ökologisch sinnvollen Quellen, wie z.B. Blockheizkraftwerke, Solarenergie,
Hackschnitzelheizung u.ä. möglich ist. Soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, dürfen dafür gewisse Mehrkosten in Kauf genommen werden. Die jeweiligen Planungsbüros sind auf
das städt. Aktionsprogramm hinzuweisen.
- Für das städtische Freibad sollen Alternativen zur bisherigen Heizung gesucht/geprüft werden, z.B. Solarheizung.
- Die Energienutzung an den Schulen soll sinnvoller gestaltet werden. Hier soll an das Verantwortungsbewusstsein der Hausmeister, Lehrer und Schüler gleichermaßen appelliert werden.
- c) Kommunales Förderprogramm
Ziel:
Ziel der Stadt Ebern ist es, Maßnahmen der Energieeinsparung und Verbesserung der
Luftreinhaltung auch finanziell zu unterstützen. Dies kann z.B. die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen sein. Die städtische Förderung ist dabei nachrangig gegenüber
anderen Förderprogrammen, z.B. auch bei einem Mehrfachförderverbot.
Die Nutzung von Regenwasser für den privaten Verbrauch wird gestattet – Ausnahme-genehmigung vom
Anschluss- und Benutzungszwang - jedoch finanziell nicht gefördert.
Durch bessere Information sind die Bürger auf die kommunalen und staatlichen Förderprogramme hinzuweisen.
Projektvorschläge:
- Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen
- Befürwortung der Einrichtung von Zisternen für Gartenbewässerung und Grauwassernutzung
- Überprüfung und Förderung der Regenwassernutzung. Dabei ist den Bürgerinnen und Bürgern die Broschüre des Landkreises zur Regenwassernutzung bekannt und zugänglich zu machen.
Weiterhin ist zur Grundwasserneubildung die Versickerung von Regenwasser auf den Privatgrundstücken zu fördern (vgl. auch P. Fa: Leitfaden zur nachhaltigen Bauleitplanung und
Siedlungsentwicklung“
E) Natur und Landschaft
Leitziele im Bereich Natur und Landschaft:
- · Schonender Umgang mit unserer kleinräumigen Kulturlandschaft;
- · ein nachhaltiges Wirtschaften im Einklang mit dem Naturhaushalt;
- · Erhaltung und Verbesserung der Lebenssituation unserer Tier- und Pflanzenwelt;
1. Öffentliche Grünflächen
a)Eberner Anlagenring
Eine besondere Rolle für die
Struktur des innerörtlichen Grüns spielt der um den Altstadtkern gelegene Anlagenring. Ihm kommt eine wichtige Naherholungs- und Ausgleichsfunktion gegenüber dem dicht bebauten
Innenstadtbereich zu. Der alte Baumbestand stellt einen besonderen Wert dar und ist von großer Bedeutung für den Naturschutz und das Ortsbild. Er ist das „Naherholungsgebiet“
für die Eberner Bürger.
Ziel:
Der Anlagenring ist als Kulturgut und als Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze zu
erhalten. Die Pflege der Anlage richtet sich nach landschaftsgärtnerischen und ökologischen Gesichtspunkten (Pflege, Düngung, Schnitt,...).
Der Anlagenring soll in die
Städtebauförderung aufgenommen werden. Es ist ein Ge-samtkonzept zu entwickeln, das die Zeitachse und die räumlichen Vernetzungen be-rücksichtig. Dabei ist sowohl fachlicher Rat
einzuholen als auch die Bevölkerung ein-zubinden. Eine räumliche Weiterentwicklung des Anlagenrings in Siedlungsbereiche ist anzustreben. (Vernetzung nach außen).
Projektvorschläge:
- · Schulung von städtischen Mitarbeitern in Pflegearbeiten nach land-schaftsgärtnerischen und ökologischen Kriterien
- · Übernahme von Pflegepatenschaften intensiv und extensiv gepflegter Flächen durch Vereine oder Privatpersonen (z.B.
Rosenbeete)
- · Bildung einer Konzeptgruppe "Anlagenring" bei Aufnahme in die Städtebauförderung
- · Freihaltung des unmittelbaren Baunachgrundes von Aufforstungen und Bebauungen der verschiedensten Art
- · Pflanzung von Einzelbäumen an Wegeeinmündungen, Wegkreuzungen usw.
- · Eingrünung im Umfeld der Realschule und des Angerbaches
b) Öffentliche Grünanlagen und Gebäude
Die Stadt Ebern besitzt eine Reihe von Grünflächen und dazu einen Grünpflegeplan. Es gibt zahlreiche öffentliche Gebäude.
Ziel:
Der Grünpflegeplan ist nach ökologischen Gesichtspunkten fortzuschreiben (Pflegekonzept). Dies bedeutet, dass Flächen,
die dafür geeignet sind, extensiver gepflegt werden (Reduzierung der Mähhäufigkeit, Verzicht auf Entfernen von Falllaub unter Sträuchern, Entwicklung von Krautsäumen an Heckenrändern,
gezielter Erhalt von Totholz...). Reduzierung von versiegelten Flächen (Entsiegelung). Absoluter Verzicht auf Unkrautvernichtungsmitteln und reduzierter Einsatz von Mineraldünger;
Einsatz umweltfreundlicher Maschinen; Anlage eines Baumkatasters; Diskussion einer Baumschutzverordnung.
Projektvorschläge:
- · Extensive Pflege größerer Grünflächen (z.B.Kläranlage, Friedhof,
Gymnasiumstrasse, Parkplatz Dreifachturnhalle)
vor allem durch
Landwirte;
- · Anschaffung geeigneten Geräts im Bauhof;
- · Erkundung von Möglichkeiten für öffentliche Gebäude als Lebensraum und Rückzugsgebiet für Pflanze und Tier;
- · Entsiegelungsmaßnahmen auf öffentlichem Grund;
- · Anlage einer Hochzeitswiese als Streuobstwiese (z.B. Bereich "Mannlehen);
- · Einbringung ökologischer Gestaltungsmöglichkeiten in die Schulhöfe;
- · Eingrünung städt. Gebäude;
- · Überarbeitung der Friedhofssatzung nach ökologischen Gesichtspunkten.
2. Landschaftsplanung:
Die Stadt besitzt einen Landschaftsplan, der in
den Flächennutzungsplan integriert ist. Es handelt sich hierbei um eine reine Bestandserfassung. Anregungen werden damit nicht umgesetzt.
Ziel
1:
Umsetzung des vorhandenen Landschaftsplanes; Fortschreibung des Landschafts-planes unter ökologischen Gesichtspunkten, in Abstimmung mit Vertretern von
Um-weltverbänden, der Forst- und Landwirtschaft unter Einbeziehung der Agendaarbeits-kreise und der Bürger; Schutz und Neuschaffung von Lebensräumen für Tier und Pflanzen;
Projektvorschläge:
· Erfassung vorhandener Schutzgebiete (z.B.
Naturdenkmäler, schützenswerte Landschaftsbestandteile, FFH-Gebiete, Felsenkeller), sowie Sicherung von gefährdeten und schützenswerten Objekten
- · Erfassung der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten
- · Aufbau eines Biotopverbungsystems
- · Herstellung und Ausweisung ökologisch wertvoller Flächen
- · Anlegen eines Ökokontos
Ziel 2:
Sicherung einer vielfältigen Landschaft durch Landschaftspflegemaßnahmen;
Projektvorschlag:
· Umweltschonende Bewirtschaftung gemeindlicher Liegenschaften durch Landwirte;
Ziel 3:
Erhalt des offenen Charakters mit typischen Landschaftsformen / Landschaftsbildern; Maßvolle, naturschonende Einbindung der Siedlungsgebiete; Unterstützung der regionalen landwirtschaftlichen Entwicklung;
Projektvorschläge:
- · Anlegen von Streuobstflächen
- · Kurse für Obstbaumschnitt
- · Landschaftspflegeverträge
- · Spielplatz mit natürlichen Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten
Ziel 4:
Schutz der natürlichen Lebensgrundlage Wasser (Bereich Wasserschutzgebiete); Schutz und Erhaltung der Gewässer
als Lebensraum von Pflanzen und Tieren;
Projektvorschläge:
-
· Fortschreibung der Bewirtschaftungsrichtlinien für Wasserschutzgebiete
- · Sicherung von Flächen in Wasserschutzgebieten durch Ankauf
- · Gewässerpflegeplan für Gewässer 3. Ordnung
- · Überprüfung der Salzstreuung auf städt. Straßen, Festlegung einer eingeschränkten Salzstreuung mittels Streuplan
3. Forstwirtschaft
Die Nutzungsart Wald umfasst im Gemeindegebiet der Stadt Ebern ca. 4970 ha
(1996), das sind 52,3% der Gesamtfläche. Diese Flächen gliedern sich in Staatsforste, kommunale Wälder, Stiftungs-, Körperschafts- und Privatwälder.
Die im Bereich des Forstamtes
Ebern praktizierte naturnahe Bewirtschaftung der Wälder trägt den Belangen des Natur- und Artenschutzes sowie der Wasserwirtschaft Rechnung, dient der Sicherung der Schutz- und
Erholungsfunktion sowie der übrigen Wohlfahrtswirkungen des Waldes und liefert gleichzeitig den umweltfreundlich produzierten, nachwachsenden Rohstoff Holz. Staatswald und
Kommunalwald haben eine besondere Verpflichtung zur Nachhaltigkeit!
Folgende Maßnahmen sind dabei von besonderer Bedeutung:
- · Nachhaltige Waldbewirtschaftung auf der Grundlage des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG)
- · Erzeugung hochwertigen Starkholzes
- · Boden- und bestandesschonende Holzernteverfahren
- · Erhaltung und Vermehrung des Laubholzanteiles
- · Langfristige Verjüngungsverfahren durch Naturverjüngung
- · Langfristiger Bestandsumbau non Nadelreinbeständen in standortgemäße, stabile und artenreiche Mischwälder
- · Verzicht auf Düngung und Chemieeinsatz
- · Herstellung von an Waldökosysteme angepassten Wildbeständen und Beschränkung von Einzäunung auf das unbedingt
notwendige Maß
- · Landschaftsangepasste, arten- und strukturreiche Waldränder
- · Erhaltung, Wiederherstellung wertvoller Biotope und artenreiche Fauna
- · Belassen von Totholzanteilen
- · Besondere Schutzmaßnahmen zugunsten einzelner gefährdeter Arten
- · Förderung seltener Baumarten
- · Generelle Einhaltung der PEFC-Kriterien und Beitritt zum PEFC (Pan European Forest Certification)
- · Bei der Verpachtung von Jagdrechten ist dem Kriterium der waldfreundlichen Bejagung Vorrang vor einer
Maximierung des Jagdpachterlöses einzuräumen
Für den Bereich des Forstamtes Ebern liegt flächendeckend ein rechts-wirksamer Waldfunktionsplan vor.
Ziel:
Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Stadtwälder muss weiterhin gesichert sein. Der Wertzuwachs in den Waldungen ist durch
naturnahe Bewirtschaftung zu erreichen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Forstamt Ebern soll weiterhin beibehalten werden. Den Nachkommen ist ein intakter und ordnungsgemäß
bewirtschafteter Wald zu hinterlassen.
Förderung standortnaher Vermarktungsstrukturen.
4. Landwirtschaft:
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Gemeindegebiet umfasst etwa 3600 ha, das
sind 38% der Gesamtfläche. Nicht in allen Gemarkungen wurden Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Topographie und Bodengüte erschweren in manchen Bereichen die
Produktionsbedingungen.
Ziel:
Naturverträglich und ökologisch erzeugte Lebensmittel, möglichst vom Erzeuger auf kurzem Weg zum
Verbraucher geliefert, können einen wertvollen Beitrag zur qualitativen Verbesserung bei der Versorgung der Bürger sowie zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und
zum Schutz der Naturgüter Wasser, Boden, Luft leisten. Die Erhaltung und Pflege unseres Landschaftsbildes bedingen Maßnahmen der Landschaftspflege durch Landwirte.
Projektvorschläge:
- · Bauernmarkt in Ebern
- · Direktvermarktung ab Hofstelle
- · Die Nutzung staatl. Förderprogramme unterstützen
F) Siedlungsstruktur, Bauen und Wohnen
a) Bauleitplanung
Ebern mit seinen 7.600 Einwohnern gliedert sich auf
einer Fläche von 95 qkm in 17 Ortsteile, die sich wiederum aus insgesamt 35 Weilern, Dörfern und der Kernstadt Ebern (etwa 4.800 Einwohner) zusammensetzen. Die Einwohnerdichte liegt
mit etwa 90 E/km² weit unter dem Landesdurchschnitt. Die Entwicklung Eberns führte nach der Bildung des Landkreises Haßberge zur Einstufung als mögliches Mittelzentrum im östlichen
Landkreis. Hier nimmt es eine wichtige Versorgungsfunktion wahr. Die Lage der Stadt Ebern im Naturpark Haßberge verbindet die Eberner ganz besonders mit der Natur.
Ziel:
Bei der künftigen Bauleitplanung ist noch stärker auf flächensparendes, landschaftsschonendes Planen und Bauen einzugehen. Dazu soll der
Leitfaden „Nachhaltige Bauleitplanung und Siedlungsentwicklung“, erarbeitet von der Landkreis-Agenda-Initiativgruppe „Energie und Ressourcen“, herangezogen
werden.“
Maßnahmen und Projektvorschläge:
- · Vorausschauende, rationelle Energieverwendung usw.
- · In den letzten Jahren wurden in Bebauungsplänen bereits ökologische Gesichtspunkte, Regenwassernutzung,
Versiegelungsanteile und naturnahe Ortseingrünung, die auch auf öffentlichem Grunde liegen kann, berücksichtigt.
- · Außerdem wurden die Bauplatzgrößen in den Neubaugebieten verringert.
- · Die Zulassung von Doppel- und Mehrfamilienhäusern hat flächensparenden Wohnraum ermöglicht.
- · Die Ausweisung von Bebauungsgebieten auf den Ortschaften wurde unter dem Gesichtspunkt eines langfristigen Anwachsens
der Bevölkerung vorgenommen. Die konkrete Erschließung dieser Flächen erfolgt nach Bedarf.
- · Durch städtebauliche und Maßnahmen der Dorferneuerung wird versucht die Kernstadt und die Dorfkerne attraktiver zu
gestalten, um Abwanderung zu verringern.
- · Die planenden Ing.Büros sind bei Planungsbeginn seitens der Stadt Ebern auf die AGENDA 21 verbindlich hinzuweisen.
- · Es sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die zahlreichen Baulücken in den vorhandenen
Baugebieten der Stadt Ebern zu schließen, um nicht weiteres neues Bauland erschließen zu müssen und damit Flächenversiegelung zu betreiben.
- · Ebenso sollen, um die Wohnqualität zu erhöhen, die Aktivitäten in den Altortkernen (Verschönern, Entsiegeln, Begrünen)
verstärkt werden. Hierbei ist das Bemühen um eine staatliche Förderung zu verstärken.
- · Durch langfristige Entwicklungsplanung Verkehr vermeiden.
In Wohngebieten Einkäufe ermöglichen durch die
Ausweisung von Gewerbeflächen (z.B. Sölln, Mannlehen) und Einleiten entsprechender Maßnahmen zur Realisierung.
- · Gewerbeansiedlungen sollen in ausgewiesenen Gewerbegebieten erfolgen, keine Zersiedlung der Landschaft und Probleme in
Wohngebieten.
b) Beratungsmöglichkeit zum "ökologischen" Bauen für Bauherrn im Bereich der Stadt Ebern
Bauinteressenten erhalten Informationen zum ökologischen Bauen vom Bauamt bei Vorlage des Bauantrages.
Ziel:
Der Umweltschutz im
Bauwesen soll sowohl bei städtischen Bauvorhaben als auch im Privatsektor gefördert werden. Die Bürgerinnen und Bürger in den städt. Sanierungsgebieten und in den Stadtteilen mit
Dorferneuerung sollen verstärkt auf die Möglichkeiten hingewiesen werden, sich von den hierfür zuständigen Planern beraten zu lassen. Öffentliche Bauvorhaben sollen beispielhaft für
private Bauherren sein.
c) Einbindung der Bürger
Die Grundstückseigentümer werden durch den jährlichen städt. Bewerb "Haus
und Natur" sowie auch durch die Landes- und Bundeswettbewerbe "Unser Dorf soll schöner werden – unser Dorf hat Zukunft" angeregt, sich aktiv an der ökologischen
Umgestaltung ihrer Anwesen und Ortschaften zu beteiligen. Die ortsansässigen Obst- und Gartenbauvereine stellen hierbei ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger, Stadt und zuständigem
Kreisfachberater beim Landratsamt dar.
Ziel:
Weitere Aktivierung der Bürger zur naturnahen Gestaltung ihres Wohnumfeldes unter
Mitarbeit der Stadt und Unterstützung des zuständigen Kreisfachberaters.
Information der Bürger auf Bürgerversammlungen und weiteren Veranstaltungen.
G) Verkehr
Ziel 1:Verkehrslenkung vermeidet Verkehr (Durchgangs-, Suchverkehr)
Projektvorschläge:
-
- · Beschilderung in der Stadt überarbeiten und vereinheitlichen, übersichtlicher gestalten (Ausweisung der Parkplätze
auch für Fußgänger), Wohnmobilstellplatz (Schild in Georg-Nadler-Str., Streitsgartenknoten, Hinweise zu Sportstätten, Gastronomie, Firmen)
- · Hinweise für Lieferverkehr (LKW) zu Firmen bereits außerhalb von Ebern anbringen (Entlastung der
Ritter-von-Schmitt-Str.)
- · Verkehrsentlastende Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssituation im Neubaugebiet "Sölln"
- · Einmündung Coburger Straße; hier: Verbesserung des Verkehrsflusses z.B. durch neue Vorfahrtsregelung, Minikreisel u.ä.
- · Weiterführung der Verteilerspange
- · Schaffung eines Gesamt-Verkehrskonzeptes für den Altstadtkern. Darin sind der fließende und der ruhende Verkehr mit
Fahr-, Park-, Einbahn- und Zweibahnregelungen zu fixieren
Ziel 2:
Fußgänger- und Radfahrerfreundliche Stadt (Senioren-, Behindertengerechtigkeit)
Projektvorschläge:
- · Fußgängerfreundliche Verbindung vom Parkplatz zum Marktplatz (z.B. Fußweg im Finanzamthof für Nutzer des
Altstadtparkplatz besser gestalten,
- · Rückertgasse als Einbahnstraße ausweisen,
- · Ausweisung eines behinderten- und kinderwagengerechten Weges vom Parkplatz durch die Anlage),
- · fußgängerfreundliche Gestaltung des Marktplatzes auch für Kinder
- · Am Stadtberg (Spitaltorstr.) ist auf beiden Seiten ein Gehweg wünschenswert (Engstelle schaffen);
- · Verbesserung der fußläufigen Erschließung der Siedlungsgebiete,
- · Überprüfung, Ergänzung und Ausbau des Radwegenetzes
Ziel 3:Verkehrssicherheit für Kinder verbessern - Sicherer Weg zur Schule
Projektvorschläge:
- · Querungshilfen schaffen, z.B. Zebrastreifen, Schülerlotsen o.ä.
- in Gleusdorfer Straße (Höhe Zentweg und Höhe
Gymnasiumsstraße Kreuzung
Gleusdorfer Straße) und
- in der Gymnasiumstraße (Höhe oberhalb Martin-Luther-Str. und Höhe
Telefonzelle)
- in der
Georg-Nadler-Straße
- für Kinder aus Innenstadt Richtung Schulen und Kinder aus Mannlehen /
Fröschleinsacker Richtung Grundschule und Realschule
- · Tempo 30 Zone überwachen
- · Absolutes Halteverbot in der Georg-Nadler-Straße für Pkws
- · (Parkplatz gegenüber Realschule, ggf. für Eltern zur Abholung nutzbar)
- · Verkehrshelfer anwerben (Erwachsene, Omas und Opas, Rentner, Vorruheständler, Schülerlotsen), Anfrage beim
Seniorenbeirat
- · Information vor/in Kindergärten durch Erzieher, Elternbeirat und Polizei (Gefährdung der Kinder durch unkontrolliertes
Parken und Halten)
- · Information durch die Polizei im Schulbereich
- · Stärkere Überwachung geltender Regelungen anstreben (Parken, Halten, Tempo 30)
Ziel 4:Verkehrsberuhigung für Anwohner
Projektvorschläge:-
- · Verkehrsberuhigungsmaßnahme im Mühlenviertel (z.B.: Hirtengasse
nur von Klein Nürnberg befahrbar, Einfahrt verboten an Abzweigung Untergasse (Zu- und Ausfahrt über Hirtenberg zum Arzt möglich, falsche Einbahnstraße verhindert
Durchgangsverkehr, Schafft zusätzliche Parkmöglichkeiten, Erspart ‚Anlieger frei Schilder’)
- · Tempo-30-Zonen in allen Wohngebieten (z.B. durch Ausweisung versetzter Parkplätze und Bäume, Blumenkübel)
- · Anschaffen oder Leihen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige (Selbstkontrolle der Verkehrsteilnehmer)
- · Verkehrsentlastung der Wohngebiete (z.B. Mannlehen, zweite Zufahrt)
- · Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten
- · Verkehrsentlastung der Wohngebiete Sölln und Mannlehen
- · Einkaufsmöglichkeiten auch in Wohngebieten
Ziel 5:
Verkehrsvermeidung – Zusammenfassen von Verkehr
Projektvorschläge:
· Förderung des ÖPNV durch Auf- und Ausbau sogenannter Mobilitätsketten (z.B. Busse als Zubringer für die Bahn)
· Unterstützung alternativer Mobilitätsformen zur Anbindung an die Bahn durch Schaffung entsprechender Infrastruktur
(wie z.B. die Ladestation für Elektromobile am Bahnhof in Haßfurt)
· Bedarfsermittlung für den AST-Verkehr im Raum Ebern im Vorfeld einer möglichen landkreisweiten Ausdehnung mit klarer
Erfassung der Zielgruppen
· Angebot von Einkaufsfahrten im Bereich der Stadt Ebern
· Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz anregen (Preisausschreiben, Betriebe ansprechen auch zu fördern)
· Erhalt der Bahnstrecke: Bamberg – Ebern
· Prüfung der Reaktivierung des Güterverkehrs
H) Abfallwirtschaft/Entwässerung/Wasserversorgung
a) Abfallwirtschaft
Die Mülltrennung wird flächendeckend praktiziert. Ein Wertstoffhof ist in der Kernstadt vorhanden. Die Eberner Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit ihre holzigen Gartenabfälle
und den Grünschnitt auf den Sammelplatz am "Lindenhof" zu bringen. Eine kommunale Erdaushubdeponie ist in Neuses a.R. vorhanden.
Für die Schulen und städt. Einrichtungen sind Abfallvermeidungs- und -verwertungskonzepte vorhanden.
Bei Veranstaltungen wird überwiegend Mehrweggeschirr benutzt. Im Rathaus steht für Veranstaltungen Mehrweggeschirr zur Verfügung
Ziel:
Ziel soll es sein, die Mülltrennung und –vermeidung noch weiter zu optimieren, um den Hausmüllanteil pro Kopf weiter zu senken. Bei Festen und Veranstaltungen sollen durch den
Einsatz eines Geschirrmobiles die Müllmengen weiter reduziert werden.
Es soll geprüft werden, inwieweit die Stadt Ebern nicht weiteres Geschirr und sonstige Gegenstände leihweise zur Verfügung stellen kann. Außerdem wäre zu prüfen, ob bei Veranstaltungen
grundsätzlich auf Mehrweggeschirr bestanden werden kann.
b) Entwässerung
Die Stadt Ebern besitzt eine biologische Kläranlage mit 18.000 EW. Diese Kläranlage entspricht dem Stand der Technik. Die Stadt ist zwischenzeitlich mit ca. 85% Prozent seiner
Bevölkerung an die zentrale Entwässerungseinrichtung angeschlossen.
Im Laufe des Jahres 2001 werden noch die Stadtteile Albersdorf, Bramberg und Neuses a.R. angeschlossen.
Die Stadtteile Bischwind a.R. und Siegelfeld haben eigene Klärteiche. Sie sind jedoch Teil der Einrichtungseinheit.
Der anfallende Klärschlamm wird gegenwärtig teilweise ortsnah auf die Felder aufgebracht. In den letzten Jahren mussten jedoch immer größere Mengenanteile anderweitig entsorgt
werden (pressen und thermisch verwerten, usw.).
In Neubaugebieten wird verstärkt auf das Kanal-Trennsystem übergegangen, da hierdurch die Kläranlage entlastet wird.
Ziele:
Weiterer Ausbau und Optimierung der Abwasserentsorgung.
Projektvorschläge:
· Mittelfristig wäre die Abwasserbeseitigung in den Stadtteilen Kurzewind, Welkendorf und Weißenbrunn noch zu regeln.
· Außerdem ist der Fremdwasseranteil im Abwasser mittelfristig zu reduzieren. Es ist deshalb u.a. dringend die
Fremdwasserableitung am "Steinberg" in Angriff zu nehmen.
· Hinsichtlich der Klärschlammverwertung sollten, soweit und solange dies durch behördliche Vorgaben zulässig und möglich
ist, verstärkt mit ortsansässigen Landwirten Entsorgungsverträge geschlossen werden, um einen "Klärschlammtourismus" zu vermeiden.
· Die Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken wird angestrebt.
c) Wasserversorgung
ca) Einrichtung
Die städt. Wasserversorgung besteht derzeit aus sechs getrennten Versorgungseinrichtungen (WV Ebern, WV ehem. Stachelberggruppe, WV ehemalige Albersdorfer Gruppe, WV Reutersbrunn, WV
Jesserndorf und Heubach/FWO).
In verschiedenen Stadtteilen wurden oder werden die alten Gusswasserleitungen durch PVC-Leitungen ersetzt (Heubach, Jesserndorf, Vorbach, Neuses a.R., Bramberg, Albersdorf) um
früher verstärkt aufgetretene Wasserverluste zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Vor zwei Jahren wurde außerdem mit einer Generalsanierung der Wasserversorgungs-einrichtung der Stadt Ebern begonnen. Diese Maßnahme ist u.a. erforderlich, da in den letzten Jahren bei
extremer Trockenheit die Versorgungssicherheit nur noch eingeschränkt gewährleistet war.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
· Grundwasserneuerschließung
· Neubau eines Hochbehälters bei Vorbach
· Neubau eines Pumpwerkes in der Nähe Pöppelsmühle
· Neubau von Ortsnetzen in mehreren Stadtteilen
· Sanierung der Wasserleitungen im Bereich Ebern
Die Stadtteile Brünn, Frickendorf, Fischbach, Höchstädten und Kurzewind sind Teile der Wasserversorgung der Pfarrweisacher Gruppe. Der Stadtteil Eichelberg ist Teil der Rentweinsdorfer
Gruppe.
Ziel:
Langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung mit eigenem Wasser vor anderen Alternativen.
Mittel- bis langfristiges Ziel muss es sein, für das gesamte Stadtgebiet einen einheitlichen Wasserverbund zu schaffen, um die Versorgungssicherheit in allen Stadtteilen zu erhöhen.
Langfristig wäre es außerdem wünschenswert, wenn das gesamte Stadtgebiet einer Einrichtungseinheit angehören würde, um einen einheitlichen Wasserpreis zu gewährleisten.
cb) Wassersparmaßnahmen
In den letzten Jahren wurden wieder verstärkt Anträge von Grundstückseigentümern eingereicht, für bestimmte Tätigkeiten Grund- oder Brauchwasser verwenden zu dürfen. Die Stadt Ebern
hat außerdem in ihrer Wasserabgabesatzung für die Gartenbewässerung eine generelle Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ausgesprochen. Auch die Sportvereine verwenden
überwiegend für die Bewässerung ihrer Sportanlagen Brauchwasser. Bei den städt. Einrichtungen ist jedoch das Ziel Trinkwasser einzusparen bisher nicht erkennbar erreicht worden.
Ziel:
Weitere Einsparung von Trinkwasser auch bei den städt. Einrichtungen. Hier werden Pilotprojekte eingerichtet, um Beispiele für die Bürger darstellen zu können. Die können sein:
Umstellen von Druckspülungen auf Spülkästen, wasserlose Urinale, Verwendung von Regenwasser für Toilettenspülung, Grünanlagenbewässerung, Bewässerung der Friedhöfe usw.
I) Bodenschutz und Altlasten
Die kommunalen Altdeponien und Altlastverdachtsflächen sind als Anlage zum Flächennutzungsplan erfasst. Die ehem. Deponie am Losberg wird außerdem regelmäßig überprüft.
Ziel:
Überprüfung und erforderlichenfalls Ergänzung der Altlastverdachtsflächen. Bei Bedarf regelmäßige Kontrolle. Langfristig sind die Altlastenflächen zu entsorgen.
J) Tourismus, Stadtmarketing und Fremdenverkehr
Ebern liegt im Naturpark Haßberge. Der sanfte Tourismus soll angestrebt werden.
a)Tourismus- und Fremdenverkehr
Ziel 1:
Touristische Zusammenarbeit der Region "Baunach-Weisach-Tal". Eine ökologische Ausrichtung des Tourismus in unserer Region wird angestrebt.
Projektvorschläge:
· Ausbau und Unterhaltung von Rad- und Wanderwegen
· gemeinsame Werbeaktionen
· gemeinsamer monatlicher Veranstaltungskalender
· Herausgabe eines Führers durch die Altstadt
· gemeinsame Gästekarte für Urlauber
· Internetwerbung
· Stadtlauf entlang des Anlagenrings
Ziel 2:
Erarbeitung einer abgestimmten Konzeption der Freizeitangebote;
Projektvorschläge:
· Erweiterung der Freizeit- und Sportanlagen in Richtung Lützelebern
· Beleuchtung der Eiswiese - bzw. Bolzplatzes
· Pflege des Trimm-dich-Pfades
· Fremdenführungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten
· Erhöhung der Fremdenzimmerkapazität mit gehobenem Standard
Ziel 3:
Erhöhung der Attraktivität des Wohnmobilstellplatzes
Projektvorschläge:
· Wetterunabhängige Befestigung der Stellplätze
· Serviceverbesserungen im Bereich Stellplatzbetreuung wie z.B.: gef. Wanderungen,
· Radwanderungen, Stadtführungen, Fahrradverleih etc.
· evtl. Betreuung durch die Tourismus- und Werbegemeinschaft
Ziel 4:
Eberner Gastronomie ..... „in aller Munde“
Projektvorschläge:
· Schmankerlkarte zu Großaktionen wie Märkten und Events
· Gourmetwochen (jahreszeitbedingt)
· Angebote landschaftstypischer Speisen mit heimischen Produkten
· Förderung umweltfreundlicher Aktivitäten im Gaststättenbereich
Ziel 5:
Nutzung künftig verfügbarer Flächen als Freizeit- und Erholungsflächen
b)Koordination von Groß- und Kulturveranstaltungen
Projektvorschläge:
· Zusammenarbeit mit verschiedenen Kulturträgern, z.B.: Vereinen, VHS, Fränkisches Theater, Bildungseinrichtungen,
Region Baunach-Weisach-Tal und auswärtigen Kulturämtern
· Bestehende Veranstaltungen forcieren ( Faschingszug mit Disco, Standkonzerte, Lätaremarkt, Kleinkunstveranstaltungen,
Altstadtfest, Kirchweih, Künstlermeile, Fränk. Sänger- und Musikantentreffen, Weihnachtsmarkt)
· Weitere Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten (Bücherei, Ossarium, Rathaushof, Wolz`n – Garten, Freibad etc.)
· Halbpreisaktionen in Zusammenarbeit mit der DB-Regio bei Großveranstaltungen; Förderung der Zubringer- und
Heimfahrdienstes
· Info-Stand bei Großveranstaltungen
· Kultursponsoring
c) Kommunikation
Kommunikation, Werbung und Marketing spielen eine immer entscheidendere Rolle bei der Verbesserung der Marktchancen.
Projektvorschläge:
· Umfangreiche Informationen über alle Aktivitäten;
· Enge Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse;
· Intensive Nutzung der neuen Medien;
d) Campingplatz
In der Stadt Ebern gibt es bereits seit Ende der siebziger Jahre die Überlegung einen Campingplatz zu errichten. Durch eine entsprechende Einrichtung kann die Attraktivität der Stadt
für die Besucher/Gäste weiter gesteigert werden. Zwischenzeitlich hat die Stadt Ebern Gelände im Bereich von Lützelebern erworben.
Ziel:
Mittelfristig Anlegung eines Campingplatzes in Lützelebern unter Einbeziehung des dortigen Gehöfts. Bereits bei der Planung soll auf die ökologische Ausrichtung geachtet werden.
K) Familie und Soziales
Ziel 1:
Betreuung der Kinder
Projektvorschläge:
· Kinderkrippe soll entstehen
- mit flexiblen „Öffnungszeiten“
- für Kinder ab einem halben Jahr bis drei Jahre
- in heimischer Atmosphäre
- vom Alter des Kindes abhängige Betreuungszeiten
- nach Richtlinien des Jugendamtes
- Idealerweise Unterbringung in zur Verfügung gestellten Räumen
- Elterninitiative
· ausreichende Kindergartenplätze
· Mittagsbetreuung für Schüler
Ziel 2:
Attraktive Angebote für Familien und Senioren
Projektvorschläge:
· Freizeitgebiet „Lützelebern“ ausbauen, möglichst angedachten Bolzplatz verwirklichen, evtl. See schaffen
· Freizeitangebote für Familien/Kinder erweiten, z.B. organisierte Wanderungen, Ausflüge zu besonderen Veranstaltungen
· Familienbroschüre ggf. ergänzen bzw. aktualisieren
· Kino
· Im Feibad, Spielnachmittage anbieten, z.B. jeden Samstag evtl. mit kleiner
Eintrittsermäßigung von 0,50 EUR
· Open Air
· städt. Gebäude Kind- und Seniorengerecht gestalten
· Spielplatzgestaltung verbessern
· Familienkreis ins Leben rufen
Ziel 3:
Einrichtungen für Senioren schaffen
Projektvorschläge:
· Tagesbegegnungsstätte mit Leben erfüllen
· ausreichend altersgerechte Wohnmöglichkeiten zur Verfügung stellen
· vorhandene Gebäude seniorengerecht gestalten
Ziel 4:
Weiterhin aktive Vereinsarbeit in Ebern.
Projektvorschläge:
· Unterstützung der Vereine durch die Stadt
· soziale Kontakte fördern "Gemeinsam in der Stadt Ebern"
L) Schulen und Jugend
Ziel 1:
Angebote für Jugendliche erhalten und ausbauen
Projektvorschläge:
· Jugendarbeit der Vereine weiterhin fördern
· Ferienprogramme von Vereinen und Kreisjugendring durchführen
· Raum für Jugendliche erhalten und schaffen (Bolzplätze, Treffpunkte mit Unterstellmöglichkeiten, usw.)
· Offene Jugendarbeit, z.B. im Kujath-Haus, erhalten und Betrieb langfristig absichern
Ziel 2:
Stärkung der Rolle der Schulen in der Stadt
Projektvorschläge:
· Selbstverpflichtung aller Schulen in Unterricht und Organisation im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Anliegen der Agenda gerecht zu werden
· Öffnung der Schulen für die Allgemeinheit durch gemeinsame Projekttage,
Kunstausstellungen, Theaterwerkstatt und Musikveranstaltungen;
durch einen Eberner Tag der Schulen
· Öffnung der Schulen für die Wirtschaft, Z.B. durch ein Projekt Schule und Wirtschaft und die Kooperation mit einem Wirtschaftspartner
· Öffentliche Anerkennung durch die Arbeit jeder einzelnen Schule an einem Umweltprojekt und an einem sozialen Projekt
Ziel 3:
Integration der Jugend in die Arbeit der Stadt
Projektvorschläge:
Organisation einer jährlich stattfindenden
Jugendversammlung für alle Jugendlichen aus dem Bereich des Schuleinzugsgebietes durch Schülersprecher aller Schulen, Jugendliche der offenen Jugendarbeit und der nichtparteilichen
Vereinsjugend
· Schaffung einer Artikulationsmöglichkeit für nicht wählende Jugendliche in Form
eines Jugendrates, der durch die Jugendversammlung gewählt wird
· Beteiligung des Jugendrates bei der Entscheidungsfindung bei kommunalen Planungen und Vorhaben
· Schaffung eines breit gefächerten Sport- und Freizeitangebotes und geeigneter Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Jugendliche unter
Einbeziehung der schulischen Anlagen
· Optimierung des Schulalltagsorganisation durch positive Einflussnahme auf die Transport- und Versorgungssituation
Dem Stadtrat von Ebern zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt:
Ebern, den 09.10.2002
Für die Arbeitskreise:
Robert Herrmann
Vorsitzender
Beschluss des Stadtrates vom 09.10.2002:
einstimmig
1. Der Stadtrat beschließt das Aktionsprogramm zur Kommunalen Agenda 21 in der Fassung vom 13.06.2002.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Ziele dieses Aktionsprogramms zu verfolgen.