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Naturschutz
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BUND Naturschutz Ebern
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Naturschutzbeiräte und Naturschutzwarte im Landkreis Haßberge
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FT 13.10.2004 See-Projekte am Main begrüßt Der neue Naturschutzbeirat des Landkreises konstituierte sich
KREIS HASSBERGE. Zu einer neuen Amtsperiode hat sich im Landratsamt der Naturschutzbeirat konstituiert. Die
ehrenamtlichen Beiräte, die die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) beraten und unterstützen, hatten bei ihrem ersten Treffen gleich zwei wichtige Themen auf der Tagesordnung: den geplanten
Wasser-Freizeitpark der Firma Pfister GmbH zwischen Roßstadt und Trunstadt sowie die Umgestaltung des Hochreinsees in der Gemarkung Knetzgau im Rahmen des Life-Natur-Projektes der EU zwischen
Haßfurt und Eltmann. Einen Naturschutzbeirat des Landkreises Haßberge gibt es zur „wissenschaftlichen und fachlichen Beratung“ seit dem Jahr 1974. Der
Naturschutzbeirat besteht aus fünf Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertre-tern, die jeweils von Interessenverbänden wie der Agrar- und Forstwirtschaft, den Naturschutzverbänden und sonstigen
Natur-Nutzern wie der Jägerschaft und den Anglern benannt und von der Bezirksregierung bestätigt werden.
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Die Beiräte und ihre Stellvertreter Im neuen Naturschutzbeirat des Landkreises Haßberge sitzen Dietmar Will (Stellvertreter Jürgen
Thein), Otto Elsner (Edgar Maier), Anton Schenk (Johann Ströhlein), Christoph Fellermeyer (Achim Graf von Beust) sowie Reinhold Giebfried (Christian Freiherr Truchseß von Wetzhausen).
Oberregierungsrat Dr. Gerhard Weinmann, der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Haßberge, führte die Beiratsmitglieder in ihre Aufgaben ein. Der geplante Freizeitpark auf den Baggerseen zwischen Roßstadt und Trunstadt (ehemaliges Umweltskandal
-Gelände) ist auf einem guten Weg, wie es hieß. Entgegen den bisherigen Rekultivierungsauflagen will die Firma
Freizeitland Manfred Pfister GmbH als Antragstellerin und spätere Betreiberin auf dem westlichen (Roßstadter)
Baggersee Freizeitanlagen errichten: eine Wasserskianlage und einen Badestrand. Ein Teil des Sees soll als
Ausgleichsmaßnahme zu einer Flachwasserzone umgebaut werden. Die beiden Baggerseen sollen durch einen
Durchstich miteinander verbunden werden. Auf dem See auf oberfränkischer Seite sollen ein Yachthafen und ein Campingplatz entstehen. Federführend leitete die Regierung von Oberfranken das Raumordnungsverfahren ein. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den Erfordernissen genügt. Die wasserrechtlichen Planfeststellungen laufen.
Wegen der Nachbarschaft zu Vogelschutz- und Naturschutzgebieten ist auch noch eine Verträglichkeitsstudie
erforderlich. Insgesamt kommen alle beteiligten Stellen bisher zu dem Ergebnis, dass die Roßstadt/Trunstadter Baggerseen während der Sommermonate ein gutes Ventil für den Freizeitdruck
Erholungssuchender auf die Seenlandschaft im Maintal sein können. Man erhofft sich eine Entlastung der Situation an dem teilweise naturgeschützten Stettfelder Baggersee. Der
Roßstadter See ist außerdem einer der wenigen Seen, die nicht teilweise oder ganz in einem Naturschutzgebiet
liegen. „Eine gesteuerte Freizeitnutzung, überwacht von einem privaten Betreiber ist hier also zu begrüßen“, so der Naturschutzbeirat.
Er gab allerdings auch zwei Anregungen für Auflagen, die in das Verfahren eingearbeitet werden sollen: ein Angelverbot am Flachwasserbereich und eine Rückbauverpflichtung für die Wasserskianlage.
Kernstück im Life-Natur-Projekt Ebenfalls um einen Baggersee ging es bei dem zweiten Tagesordnungspunkt, der Umgestaltung des so
genannten Hochrein-Baggersees in der Nähe von Knetzgau. Die Gemeinde Knetzgau konnte den See mit
Umgriff, insgesamt 45 Hektar Fläche, vor kurzem erwerben. Er bildet ein Kernstück des laufenden Life-Projekts „Mainaue zwischen Haßfurt und Eltmann“
der Europäischen Union und soll jetzt im Sinne des Vogelschutzes total beruhigt und deutlich aufgewertet werden. Dadurch soll erreicht werden, dass sich in
diesem Gebiet auch scheue und europaweit bedeutsame Arten wie die Rohrdommel in beruhigten Schilfzonen heimisch fühlen können.
Die Planungen, für die das wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren angelaufen ist, sehen vor, dass am Westufer des Sees eine umfangreiche Flachwasserzone
entstehen soll, und am Ostufer soll sich ein Auwaldgürtel
entwickeln. Am ganzen Hochreinsee soll später absolutes Angelverbot herrschen. Allerdings wird
der Anglerparkplatz zwischen dem Sander und dem Hochrein-Baggersee erhalten, zum Hochreinsee aber durch Baumstämme abgegrenzt.
Zwischen Sander und Hochreinsee soll ein Durchstich erfolgen. Ebenfalls soll die Verbindung zwischen dem
Hochreinsee und dem Main so vertieft werden, dass sie mit Fahrzeugen nicht durchfahren werden kann. Die Aufrechterhaltung des Wanderwegs am Main
entlang, wie sie von der Gemeinde Sand gewünscht wurde, wird vom Naturschutzbeirat abgelehnt. Der See soll an seinem Nordufer künftig selbst für Fußgänger unzugänglich
gemacht werden. Wanderer und Radfahrer sollen über die Südseite des Sees gelenkt werden. Auch für seine nächste Sitzung hat sich das Gremium wichtige Themen vorgenommen. Die
Naturschutzbeiräte möchten über den geplanten Offroad-Park in Ebern diskutieren und sich über den geplanten Mainausbau informieren. |
FT 26.04.2002 Verlängerter Arm der Behörde Landratsamt bestellt Klaus Höra als neuen Naturschutzwächter KREIS
HASSBERGE. Das Landratsamt hat mit Klaus Höra (Altershausen) einen neuen
Naturschutzwart für den Dienstbezirk Landkreis Mitte/Ost bestellt (Königsberg, Zeil, Ebelsbach und Breitbrunn). Der Landkreis Haßberge ist sechs Dienstbezirke unterteilt. In jedem davon
unterstützt ein ehrenamtlich tätiger Naturschutzwächter die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und nimmt in ihrem Namen hoheitliche Aufgaben wahr. Der Landkreis
Haßberge hat im Sinne der Verordnung über die Naturschutzwacht des Bayerischen Umweltministeriums eine Naturschutzwacht mit sechs Dienstbezirken eingerichtet, in denen je ein
Naturschutzwächter Dienst tut. Der neu bestellte Naturschutzwächter ist für die Kommunen Königsberg, Zell, Ebelsbach und Breitbrunn zuständig. Der zuständige Abteilungsleiter im Landratsamt
Haßberge, Oberregierungsrat Dr. Gerhard Weinmann, übergab dem neuen Naturschutzwächter das Bestellungsschreiben, Dienst-Ausweis, Fotoapparat sowie Aufnäher. Naturschutzwächter
haben und zur Erfüllung ihrer Aufgaben einige hoheitliche Befugnisse. So können sie Menschen zur Feststellung der Personalien anhalten, eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen und
unberechtigt gesammelte Pflanzen oder Gegenstände sicherstellen. Verordnungen Naturschutzwächter kennen aber auch die einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Sie sollen vorbeugend
tätig sein und bei der Bevölkerung Verständnis für diese naturschutzrechtlichen Ge- und Verbote wecken. So sprechen Naturschutzwächter zunächst mit Wanderern oder Erholungssuchenden und
machen sie auf ihren Verstoß aufmerksam. Wenn sie Menschen entdecken, die beispielsweise geschützte Blumen pflücken, im Auto abseits der Wege fahren, wild zelten oder Feuer machen, so
versuchen sie diese zunächst zu überzeugen. Die Naturschutzwächter gehen auf ihren Kontrollgängen regelmäßig schutzwürdige Gebiete ab wie Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und
geschützte Landschaftsbestandteile und erstatten der Naturschutzbehörde im Landratsamt Bericht. Sie überwachen auch die Einrichtungen der Naturparks Haßberge und Steigerwald im Landkreis
Haßberge. Ungenehmigte Veränderungen in der Natur sollen sie dem Landratsamt rechtzeitig melden. Dazu zählen beispielsweise Schwarzbauten Erdaufschlüsse, Aufschüttungen, wilde
Mülldeponien und Autowracksammelstellen sowie Schrottlagerplätze oder Absperrungen. Streifenberichte Die Naturschutzwächter kontrollieren ihre Bezirke Monat für Monat
15 bis 20 Stunden lang und halten ihre Beobachtungen in so genannten Streifenberichten fest. Für ihr Mühe erhalten sie eine klein pauschale Aufwandsentschädigung. Dr. Gerhard Weinmann sprach
daher auch - im Namen von Landrat Rudolf Handwerker - dem neuen Naturschutzwächter seinen Dank für die Bereitschaft aus, diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Aufgabe im Kreis Haßberge
zu übernehmen.
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Fränkischer Tag 26.05.2001
Der verlängerte Arm der Naturschutzbehörde Landratsamt bestellte zwei neue
Naturschutzwarte für den Landkreis Haßberge - Sechs Dienstbezirke
KREIS HASSBERGE. Das Landratsamt hat mit Stefan Feustel und Wolfgang Lappe zwei neue Naturschutzwarte bestellt. Der
Landkreis Haßberge ist in sechs Dienstbezirke unterteilt. In jedem davon unterstützt ein ehrenamtlich tätiger Naturschutzwart die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und nimmt in ihrem
Namen hoheitliche Aufgaben wahr.
Der Landkreis Haßberge hat im Sinne der Verordnung über die Naturschutzwacht des Bayerischen Umweltministeriums eine Naturschutzwacht mit sechs Dienstbezirken
eingerichtet, in denen je ein Naturschutzwart Dienst tut. Die jetzt neu bestellten Naturschutzwarte sind für folgende Bezirke zuständig: Stefan Feustel (Frickendorf) beobachtet Maroldsweisach,
Ermershausen, Bundorf und Burgpreppach, Wolfgang Lappe (Ebern) das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Ebern mit Untermerzbach und Kirchlauter. Neu ist auch der Naturschutzwart Ernst Keil
(Eltmann) im Bezirk Eltmann/Oberaurach/ Rauhenebrach. Er war bereits vorher als Naturschutzwart tätig, allerdings im Bereich Maroldsweisach.
Der Abteilungsleiter für den Natur- und Umweltschutz beim Landratsamt Haßberge, Oberregierungsrat Dr. Gerhard Weinmann, überreichte den neuen Naturschutzwarten
Bestellungsschreiben, Dienstausweis, Fotoapparat und Aufnäher. Naturschutzwarte haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben einige hoheitliche Befugnisse. So können sie Menschen zur Feststellung der
Personalien anhalten, eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen und unberechtigt gesammelte Pflanzen oder Gegenstände sicherstellen.
Naturschutzwarte kennen aber auch die einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Sie sollen vorbeugend tätig sein und bei der Bevölkerung Verständnis für diese
naturschutzrechtlichen Ge- und Verbote wecken. So sprechen Naturschutzwarte zunächst mit Wanderern oder Erholungssuchenden und machen sie auf ihren Verstoß aufmerksam. Wenn sie Menschen
entdecken, die beispielsweise geschützte Blumen pflücken, im Auto abseits der Wege fahren, wild zelten oder Feuer machen, so versuchen sie diese zunächst zu überzeugen.
Die Naturschutzwarte gehen auf ihren Kontrollgängen regelmäßig schutzwürdige Gebiete ab wie Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte
Landschaftsbestandteile und erstatten der Naturschutzbehörde im Landratsamt Bericht. Sie überwachen auch die Einrichtungen der Naturparks Haßberge und Steigerwald im Kreis Haßberge.
Ungenehmigte Veränderungen in der Natur sollen sie dem Landratsamt rechtzeitig melden. Dazu zählen beispielsweise Schwarzbauten, Erdaufschlüsse, Aufschüttungen,
wilde Mülldeponien und Autowracksammelstellen, Schrottlagerplätze oder Absperrungen. So war es im vergangenen Jahr ein Naturschutzwart, der in einem Steinbruch bei Zeil eine große Zahl
asbesthaltiger Nachtspeicheröfen entdeckte. Aufgrund seiner Meldung konnten die Beseitigung der Öfen angeordnet und weitere illegale Ablagerungen unterbunden werden.
Die Naturschutzwarte kontrollieren ihre Bezirke Monat für Monat 15 bis 20 Stunden lang und halten ihre Beobachtungen in so genannten
Streifbüchern fest. Für die Mühe erhalten sie eine kleine pauschale Aufwandsentschädigung.
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